Da eine Betriebsänderung auch bei einer genügend hohen Personalreduzierung vorliegt kann, hierzu folgende Frage:
Zählen bei der Ermittlung der Bezugsgröße für eine Betriebsänderung auch die vorher beschäftigten und danach "eingesparten" Leiharbeitnehmer mit?
Unser Beispiel: z. Z. 513 Beschäftigte (Stammpersonal) plus durchgängig ca. 50 Leiharbeitnehmer.
Personalreduzierung geplant: 21 Stamm-Beschäftigte und alle Leiharbeitnehmer.
Bei alleiniger Berücksichtigung der 21 Stamm-Beschäftigten keine Betriesbänderung (da Anzahl unter 30), mit Leiharbeitnehmern Grenze überschritten ( ca. 71 = Anzeigepflicht Massenentlassung).
Können die Leiharbeitnehmer überhaupt für die Argumentation "Betriebsänderung" berücksichtigt werden?