Betriebsänderung = Berechnung Personalreduzierung incl. Leiharbeitnehmer?
Da eine Betriebsänderung auch bei einer genügend hohen Personalreduzierung vorliegt kann, hierzu folgende Frage: Zählen bei der Ermittlung der Bezugsgröße für eine Betriebsänderung auch die vorher beschäftigten und danach "eingesparten" Leiharbeitnehmer mit? Unser Beispiel: z. Z. 513 Beschäftigte (Stammpersonal) plus durchgängig ca. 50 Leiharbeitnehmer. Personalreduzierung geplant: 21 Stamm-Beschäftigte und alle Leiharbeitnehmer. Bei alleiniger Berücksichtigung der 21 Stamm-Beschäftigten keine Betriesbänderung (da Anzahl unter 30), mit Leiharbeitnehmern Grenze überschritten ( ca. 71 = Anzeigepflicht Massenentlassung). Können die Leiharbeitnehmer überhaupt für die Argumentation "Betriebsänderung" berücksichtigt werden?
Community-Antworten (1)
15.06.2011 um 16:02 Uhr
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