Wegfall der Nachtschicht = Betriebsänderung ???
Guten Morgen, in unserem Produktionsbetrieb soll die komplette Nachtschicht wegfallen. Der Dienstplan für die Produktionsmitarbeiter soll nur noch Früh- und Spätdienste enthalten. Es sollen aufgrund dieser Maßnahme jedoch keine Mitarbeiter entlassen werden, jedoch entfallen für jeden betroffenen Mitarbeiter ca. 200,00 Euro an Schichtzulagen und die bezahlte Pause. Frage dazu: Ist diese Maßnahme in Hinblick auf diese wesentlichen Nachteile eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG (sonstige Voraussetzungen wie Betriebsgröße, prozentualer Anteil der Betroffenen, usw. sind gegeben).
Community-Antworten (6)
20.08.2009 um 10:34 Uhr
@iwmno
IMHO ist das, was du als Grund angibst, KEINE Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG. Das die SchichtZULAGE sowie die BEZAHLTE Pause wegfällt ist keine Betriebsänderung, auch wenn es natürlich eine finanzielle Belastung der betroffenen Kollegen ist.
20.08.2009 um 13:31 Uhr
Hier kann sehr wohl eine Betriebsänderung vorliegen, nämlich grundsätzliche Änderung der Produktion/ des Produktionsablaufes
20.08.2009 um 13:47 Uhr
@erwin Ich gestehe Dir zu, dass man das als BR einfach mal behaupten kann. Allerdings wäre ich mir hinsichtlich der gerichtlichen Durchsetzbarkeit auf Einhaltung des § 111 BetrVG nicht so sicher.
Mehr hilft da sicher der § 87 Abs. 1 BetrVG...
20.08.2009 um 14:02 Uhr
Hallo, ich sehe da erst einmal die veränderung der Arbeitszeit § 87 (1) 2. BetrVG , Mitbestimmungspflichtig. Eine Betriebsänderung kann ich nicht erkennen.
20.08.2009 um 14:59 Uhr
@all Ich würde als erstes mal schauen was in den einzelnen AV´s steht. Ist hier 3 Schicht explieziet erwähnt, könnte man den AG festnageln. Ansonsten Wie schon von Kölner und CO erwähnt. Erinnere mich aber an eine Anekdote aus unssrem Betrieb, bei dem Ich für 8 Arbeithehmer einfach Annameverzug nach §294 ff BGB angemeldet habe, mit dem zarten Hinweis auf §242 BGB. weil MA ihre regelmäßigen Nachtschichten nicht bekommen haben. Und siehe da, AG bequem wie er ist, hat für die 8 MA und für 3 Monate 2300€ raus gerückt. Manchmal siegt Frechheit. Vielleicht auch mit dem Hintergrund, was würde uns die Einigungsstelle kosten.
20.08.2009 um 15:14 Uhr
@rainerw Dreistigkeit siegt halt - und Faulheit verliert!
Wenn man es als BR über Umwege schaffen kann, einigen AN ein Gehalt zu retten, worauf man mitunter jahrelang vertraut und wortwörtlich gebaut hat, dann sind solche Ideen sicher goldwert!
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