Erstellt am 14.08.2020 um 10:31 Uhr von wdliss
Selbstverständlich darf der AG das so machen. Lediglich Veranstaltungen, zu denen eine Anwesenheitspflicht gilt müssen als Arbeitszeit gerechnet werden.
und Umgekehrt: Wären solche Veranstaltungen zwingend Arbeitszeit würden sie einfach nicht mehr stattfinden.
Erstellt am 14.08.2020 um 10:42 Uhr von UdoWoe
Bei uns haben solche Veranstaltungen während der Frühststückspause begonnen oder am Ende, kurz vor Feierabend. Die Pausen wurde nicht als Arbeitszeit gerechnet, wenn aber die MA länger sitzen geblieben sind oder auch die Zeit der Veranstaltung kurz vor Feierabend wurden nie abgezogen. In diesen Dingen war unser AG bisher sehr großzügig.
Sollte aber die Diskussion aufkommen, was den nun Arbeitszeit ist und was nicht, dann wären diese Veranstaltungen sehr schnell gestrichen.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es keinen Anspruch oder ein Muss auf einer Abschiedsfeier. Ein Kollege bei uns wollte das auch nicht. Am letzten Tag ist er einfach gegangen.
Erstellt am 14.08.2020 um 11:13 Uhr von Vanessa19
Vielen Dank @wdliss für deine Hilfe