Erstellt am 30.08.2018 um 12:45 Uhr von kratzbürste
Natürlich könntet ihr mit der Zustimmung des Kollegen das Thema offen mit dem AG diskutieren.
Um den AN aus der Sache heraus zu halten, würde ich gegenüber dem AG erst einmal konsequent die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit geltend machen und auf die Mitbestimmung bei den Dienstplänen.
Kann doch nicht sein, dass da Abendveranstaltungen stattfinden, ohne das der BR seine Zustimmung erteilt hat, wer dann arbeiten muss.
Erstellt am 30.08.2018 um 13:15 Uhr von Erbsenzähler
Außerdem was steht im Arbeitsvertrag für Tätigkeiten?
Erstellt am 30.08.2018 um 13:24 Uhr von Pitter
Zunächst danke für die schnelle Antwort.
Es mit dem AG zu diskutieren, hatte der Mitarbeiter bisher abgelehnt, da er Nachteile befürchtet. Aber es wird wohl kaum anders gehen. Das habe ich ihm auch gesagt.
Zur Arbeitszeit:
Wir sind eine kleine Organisation, die eben auch kleine Events durchführt (z.B. Kunstauktionen etc.). Ich will es mal so ausdrücken "irgend Jemand muss die Arbeit bei den Events natürlich machen". Das verstehe ich ja.
Aber da wir nur sehr wenig Personal haben, kommt es immer häufiger vor, dass nun nicht nur die KollegInnen aus der Abteilung "Öffentlichkeitsarbeit" zum Arbeiten bei diesen Veranstaltungen herangezogen werden (was ja auch deren Job ist), sondern auch die MitarbeiterInnen aus anderen Abteilungen. Leider haben einige KollegInnen sich in den letzten Jahren immer wieder dafür angeboten und nun ist es offenbar zu einer Selbstverständlichkeit geworden.
Mehrere KollegInnen (z.B. aus Buchhaltung, Personalabteilung oder Sekratariat) möchten nicht in ihrer Freizeit, bzw. abends arbeiten. Aber sie stehen unter Druck, da der AG in den Teamsitzungen eben nach Helfern sucht...
Wie gesagt - ich bin nur 1-köpfiger BR und weiß im Moment wirklich nicht, wie hier das richtige Vorgehen ist. Denn diese Events / Veranstaltungen können ja nur durchgeführt werden, wenn auch Jemand die Arbeit dort macht.
* in den Arbeitsverträgen steht nichts von Events etc. Aber auch oft kein ganz konkretes Aufgabengebiet. Quasi kann Jeder überall eingesetzt werden (jedenfalls soweit ich mich bezügl. der Arbeitsverträge erinnere)
Freue mich auf Eure Antworten.
Euer Pit
Erstellt am 30.08.2018 um 14:53 Uhr von BRHamburg
Wenn ich die Sachlage nach den Darstellung hier richtig einschätze wird der Kollege früher oder Später nicht um ein Gespräch mit dem Arbeitgeber rum kommen. Mein Tipp: Gespräch suchen und das Problem offen ansprechen. Natürlich kann man über die Schiene " Mitbestimmung bei Arbeitszeit" versuchen den Kollegen zu schützen und zu helfen. Nur was wenn der Druck der Mitarbeiter steigt, wenn die Frage kommt: Warum ist der Xyz eigentlich nie dabei und ich muss schon wieder. Hier kommt man mit Gesetze nicht weiter.
Erstellt am 30.08.2018 um 15:03 Uhr von ickederdicke
Hat er einen GdB ? falls nicht-umgehend beantragen. Ggf. zeitgleich die Gleichstellung beim Arbeitsamt ( das geht ) Mit hätte er die Unterstützung des Integrationsamtes .Und einen besseren kü.schutz