Hallo Kollegen

Eine Kollegin aus unserem Betrieb wollte nach ihrer einjährigen Elternzeit wieder die Tätigkeit aufnehmen. Sie hat Teilzeit arbeiten wollen und da es Betriebsbedingt nicht möglich war wurde ihr zum 21.08.2009 gekündigt. Daraufhin hat sie sich Arbeitsuchend gemeldet. Jetzt hat sie mich gefragt, wie es mit einer Abfindung aussieht. Sie hat mit der Elternzeit 8 Jahre für unseren Betrieb gearbeitet. Ich bin der meinung, das ihr eine Abfindung zusteht. Wie seht ihr das?