Sozialplan Elternzeit - Wenn MA zuhause geblieben wäre, hätte sie die "Vollzeit- Abfindung" erhalten?
Hallo,
wir haben im Sozialplan vereinbart, dass Mitarbeiter, die in der Elternzeit waren, auch in dieser Zeit anspruch haben. "... Letzteres gilt für Mitarbeiter, die sich u. a. in Elternzeit befinden und deren Gehalt sich fiktiv unter Fortschreibung zwischenzeitlich vorgenommener Gehaltserhöhungen berechnet...". Jetzt haben wir den Fall, dass eine Kollegin in Elternzeit 8 Studnen/Woche gearbeitet hat. Der AG will jetzt auch nur diese "8 h/Woche" zahlen. Vor der Elternzeit arbeitete die Kollegin Vollzeit, danach Teilzeit (20 STunden). Wenn sie zuhause geblieben wäre, hätte sie die "Vollzeit-Abfindung" erhalten. Ich halte das für ungerecht. Sehe ich das falsch?
Community-Antworten (2)
30.08.2008 um 16:57 Uhr
um es genau beantworten zu können müßte man den gesamten Sozialplan kennen und ggf. auch einen Blick in die Protokolle der Verhandlungen werfen. Sozialpläne sind als BVs ja auslegungsfähig.
Meines Erachtesn ist diese Vorschrift aber so zu lesen, dass für MA in Elternzeit der Verdienst vor Elternzeit hergenommen wird und dieser dann fiktiv fortgeschrieben wird bis zum Beendigungsdatum. Die TZ-Beschäftigung während der Elternzeit sollte keien Beachtung finden (dies findet sich in der von Dir zitierten Formulierung so aber leider nicht) da sonst die Mami die sich was dazuverdient benachteiligt zu der Mami ist die es sich leisten kann zu Hause zu sitzen. Das wäre ja widersinnig.
30.08.2008 um 22:31 Uhr
Die Rechnung stimmt doch hinten und vorne nicht!
Die Kollegin arbeitet nach Elternzeit in Teilzeit (20 Stunden), bekommt scheinbar eine betriebsbedingte Kündigung und die Abfindung soll sich aus Sicht des AGs an dem Gehalt orientieren, das die Kollegin während der Elterzeit bezogen hat und der BR hätte gerne, dass das Gehalt vor Elternzeit herangezogen wird.
Da die Kollegin jetzt einen regelrechten Teilzeitvertrag zu haben scheint, verstehe ich nicht, warum nicht das aktuelle Gehalt als Berechnungsgrundlage genommen wird.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erneut aktivieren nach Ablehnung durch den Arbeitnehmer
ÄlterFür Kennerinnen und Kenner der BEMs: Kann, wenn sich die Umstände ändern eine einmal gegebene Ablehnung des BEM zurückgezogen werden? Und passt hier das BEM überhaupt? Nach längerer Krankheit wurd
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
EILT !!! Sozialplan und leitende Angestellte
Älterhallo, bei uns im unternehmen wird derzeit ein sozialplan verhandelt. es gibt etwa 10 mitarbeitr, die der arbeitgeber als leitender angestellter definiert hatte, die jedoch in wirklichkeit keine leite