In unserem Betrieb hat die Geschäftsleitung (nicht im Arbeitgeberverband)den Betriebrat informiert das sie das Urlaubsgeld nach
dem Weihnachtsgeld vorübergehend streichen möchte. Beim Weihnachtsgeld ist die Rechtslage klar gewesen es wurde jährlich informiert ,das es sich um eine freiwillige Leistung handelt .Beim Urlaubsgeld sieht es anders aus manche Mitarbeiter haben keine richtigen Verträge (lange Betriebszugehörigkeit ) ander haben welche wo auf Freiwilligkeit des Urlaubsgeldes hingewiesen wird aber ansonsten ,nie bei der Auszahlung auf eine freiwillige Auszahlung hingewiesen wurde ,wo es ja Gerichts Urteile gab ,das es trotz Vertrages darauf jährlich hingewiesen werden muss(wegen betrieblicher Übung), das die Zulage freiwillig ist.Die Geschäftsleitung denkt wenn sie uns jetzt fürs nächste Jahr informiert ist das durch .Kann die Geschäftsleitung es ohne Betriebsrat durchsetzen bzw. können sich die Mitarbeiter wehren ,wenn der Betiebsrat (leider kommen manchmal merkwürdige Mehrheiten zusammen ) zustimmt?
Vielen Dank für Antworten