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Kurzarbeit

M
mandel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, heute habe ich durch Zufall erfahren das unsere GL mit einem Dienstleister verhandelt hat, um einige Produkte aus unserer Produktion bei ihm endfertigen zulassen. Da sich unser Betrieb in Kurzarbeit befindet ist das schon ein starkes Stück. Mit dieser Maßnahme würden 2 Arbeitsplätze wegfallen. Meine Fragen. Darf der AG Arbeit während der Kurzarbeit außer Haus geben? Darf der AG einfach eine Abteilung in ein anders Werk (das dem AG gehört)geben.

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Community-Antworten (1)

W
Werner

20.08.2009 um 10:13 Uhr

Moin mandel, es kommt darauf an, was ihr in der BV vereinbart bzw. ausgeschloßen habt.

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