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Nach zugestimmter Anhörung doch keine Übernahme?

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WorkersCouncil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Situation:

Haben im Juni eine Anhörung von der GL bekommen, dass eine Kollegin die einen befristeten Vertrag hat ab dem 01.10.09 unbefristet übernommen werden soll.

Dem haben wir auch form- und fristgerecht zugestimmt.

Nun, sagte dir GL die Umsatzlage hat sich verschlechtert und die Sie will es sich nochmals überlegen, ob die Mitarbeiterin übernommen wird.

Kann die GL nachdem wir der Anhörung zugestimmt haben es sich wieder anders überlegen?

Wäre nett wenn mir da Jemand weiter helfen könnte.

PS. Die Kollegin hat bis heute noch keine Offizelle Zusage schriftlich oder mündlich für die Übernahme erhalten.

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Community-Antworten (4)

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Werner

19.08.2009 um 10:08 Uhr

Moin Betriebsrat(GRINS), ja, leider kann er das!

M
monalisa

19.08.2009 um 10:13 Uhr

@Workers Betriebsrat, 'Werner' wollte damit ausdrücken, dass der neue AV noch nicht unterschrieben ist und somit noch keine Gültigkeit hat und somit noch nicht existiert und somit der AG sein geplantes Ansinnen zurückziehen kann und somit die ganze Anhörung beim Betriebsrat für die Tonne ist! :-)) Tut mir leid für die Kollegin....

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WorkersCouncil

19.08.2009 um 10:23 Uhr

@ Mona und Werner,

erst mal danke für die schnelle Antwort.

Manchmal habe ich das Gefühl wofür ein Betriebsrat, wenn er nichts ausrichten kann.

Manchmal echt frustrierend.

K
Kölner

19.08.2009 um 10:44 Uhr

@WorkersCouncil Die BR-Arbeit ist in den seltensten Fällen eine unternehmerische. Frust ist hier eigentlich nicht angesagt...

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