Erstellt am 13.08.2020 um 08:01 Uhr von nicoline
Gleittage / Überstunden + T Zug Tage sind kein Urlaub. Wenn du 2 Wochen frei haben möchtest, kannst du Urlaub Gleittage / Überstunden + T Zug Tage mischen aber Urlaub ist Urlaub.
Erstellt am 13.08.2020 um 08:02 Uhr von Kratzbürste
Im Prinzip ja. Die Frage ist, wie der Zeitausgleich in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen geregelt ist.
Erstellt am 13.08.2020 um 08:46 Uhr von UdoWoe
Bitte was sind "T Zug Tage"?
Ist halt auch eine Frage der Definition. Gleittage und Überstunden sind für mich kein Urlaub, sondern nur ein Ausgleich für zusätzlich gearbeitet Stunden. Diese sind ja auch zeitnah zu nehmen. In einigen Firmen herrscht auch die Meinung, dass Überstunden so wie diese gearbeitet wurden, auch abgefeiert werden müssen. Ob diese "gesammelt" werden dürfen um dann ganze Tage nehmen zu können, dies müsste der BR wissen.
Erstellt am 13.08.2020 um 09:55 Uhr von celestro
und es gibt ja auch genügend Firmen, wo man Urlaub gar nicht mit solchen anderen Tagen mischen "darf".