Ich habe eine Frage zum Bundesurlaubsgesetz:

"2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinander folgende Werktage umfassen"

=> Bedeutet das, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens einen Urlaub gewähren, der 12 Werktage umfasst, gewähren muss, auch wenn es aus betriebsbedingten Gründen eigentlich nicht ginge.

ODER

==> Bedeutet das auch, dass der Arbeitnehmer mindestens einmal so lange Urlaub nehmen MUSS?

Freue mich auf baldige Antworten!