Elternzeit - aber Lage und Verteilung nach betrieblichen Bestimmungen?
Hallo, wir haben grade die Frage eines MA und kommen damit nicht so ganz klar, daher ist Euer aller Meinung gefragt:
Der MA hat Elternzeit beantragt und dem wurde vom AG stattgegeben. Er hat beantragt 3 Tage pro Woche zu arbeiten, statt 5; immer Mittwoch bis Freitag, 14 Monate lang.
Nun wurde ihm aber eine "Zusatzvereinbarung" (nach Beginn der Elternzeit) ausgehändigt, darin heißt es: ...Lage und Verteilung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit, sowie der Pausen richten sich nach den jeweiligen betrieblichen Bestimmungen...
Ist das einfach Käse, oder schädlich, oder stimmt das mit der vorher stattgegebenen Elternzeit gar nicht überein usw.? Geht die vorangegangene Bestätigung vor oder hat die "mehr Wirkung" im Falle eines Falles?
Was machen oder dem Kollegen raten? Er möchte halt nicht, daß der AG irgendwann mal sagen kann "ich brauche dich aber nun Montags und du hast das so unterschrieben".
danke Euch
Community-Antworten (8)
13.08.2020 um 00:08 Uhr
Die Bewilligung des Antrags hat er schriftlich? Und die Zusatzvereinbarung soll er jetzt unterschreiben? Wenn ja, einfach nicht unterschreiben und gut ist.
13.08.2020 um 03:36 Uhr
erst mal sind das ja wohl 2 verschiedenen Anträge: einmal Elternzeit und dann Teilzeit während der Elternzeit. Und für die Teilzeit muss man sich einigen. Der AG schlägt hier offenbar eine andere Verteilung der Arbeitszeit vor. Da muss man nun wissen, ob man das als AN will...
13.08.2020 um 09:28 Uhr
Kann auch sein, dass hier nur ein Automatismus gegriffen hat, weil jeder der Teilzeit arbeitet dieses Schriftstück bekommt. Ich würde mal bei der Personalabteilung nachfragen.
13.08.2020 um 10:41 Uhr
Wenn ich einen unterschriebenen AV habe in diesem steht, ich arbeite Mittwochs bis Freitags, dann ist mir der Rest erst einmal egal. Ich (wirklich!) habe einen AV in dem steht, ich arbeite Mo,Di,Do und Fr. Wenn nun meine AG kommt und meint, ich müsste auch Mi arbeiten, dann werde ich 1. das Schreiben nicht unterschreiben und 2. Mi auch nicht arbeiten. Will der AG dies mit einem einzelnen MA tun, dann müsste er (theoretisch) eine Änderungskündigung aussprechen. Dies wird er aber nicht tun, da er es, wenn er es für alle allen machen möchte, viele mit Sicherheit dagegen rechtlich vorgehen werden. Ich würde es wie die Vorredner geschrieben haben, 1. das Schriftstück nicht unterschreiben, 2. den AG fragen was er will und 3. den BR einschalten, weil bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit ist der BR mit im Boot.
14.08.2020 um 20:48 Uhr
ich danke euch schonmal, aber ist das eine ernste "Gefahr" im Fall der Fälle? Man könnte ja auch dazunehmen daß man sich auf den Antrag des MA bezieht und den Arbeitstagen so stattgibt.
15.08.2020 um 00:04 Uhr
"aber ist das eine ernste "Gefahr" im Fall der Fälle?"
Die Frage verstehe ich nicht?
"Man könnte ja auch dazunehmen daß man sich auf den Antrag des MA bezieht und den Arbeitstagen so stattgibt."
Wie dazunehmen? Wenn der AN einen Antrag einreicht und dann später etwas unterschreibt, was dem ggf. zuwiderläuft, dann ist er dumm und darf sich mMn nicht beklagen. Er muss den Zusatz ja nicht unterschreiben.
15.08.2020 um 10:42 Uhr
Gironi20 Aus deinem ersten Beitrag geht für mich nicht klar hervor, was genau beantragt und genehmigt wurde.
- Der MA hat Elternzeit beantragt und dem wurde vom AG stattgegeben. Das ist soweit klar.
- Er hat beantragt 3 Tage pro Woche zu arbeiten, statt 5; immer Mittwoch bis Freitag, 14 Monate lang. Und dem hat der AG auch schriftlich stattgegeben und verlangt jetzt etwas anderes?
16.08.2020 um 01:08 Uhr
Hi nicoline, der AN hat Elternzeit beantragt und zwar in Abhängigkeit davon die Teilzeit zu bekommen ;)
In der Bestätigung hat der AG der Verteilung dieser 3 Tage nicht explizit stattgegeben, jedoch die Verringerung auf diese Wochenstunden genannt und ihnen zugestimmt.
Der AG muss aber auch gar nicht stattgeben wenn ich das Gesetz so lese, er könne nur widersprechen, und die Frist hat er dann zumindest nicht eingehalten. Der "Zusatz" kam ja jetzt erst Wochen später nachdem der Kollege bereits die Elternzeit angetreten hat.
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