Überstundenregelung im TVöD
Unser AG ist der Auffassung, das die Stunden die der MA am Anfang des Monats minus macht von den später im Monat geleisteten Überstunden abziehen kann. Weil der TVöD sagt: Überstunden sind unter anderem die Stunden, die im Schichtplanturnus (bei uns 1 Monat) nicht ausgeglichen werden. Der AG verrechnet jetzt also alle Plus- und Minusstunden im Monat und was am Schuss an Plusstunden noch da ist, sind Überstunden und der MA bekommt hierfür den Überstundenzuschlag und die Vergütung wie TVöD vorsieht. Wir sind der Meinung das die Minusstunden vom Anfang des Monats von dem Gleitzeitkonto abgezogen werden und die danach gemachten Plusstunden mit den folgenden Minusstunden im Monat verrechnet werden. Kennt sich da jemand mit diesem Problem aus?
Community-Antworten (11)
17.08.2009 um 18:58 Uhr
@birwein Komplexes Thema - abartige Regelungswut, wenn man das angeht. Zum einen sind noch Nachfragen zu stellen:
- Ihr habt ein Gleitzeitkonto UND ein AZ-Konto?
- Was für ein Nachteil hat der AN, wenn es so gemacht wird, wie der AG das Ganze sieht? Sind es 'nur' die Zuschläge?
- Wie war es bisher?
Fragen über Fragen. ;-))
17.08.2009 um 23:13 Uhr
Hallo Kölner, erstens haben wir nur einen Kompromiss mit einem Konto vereinbaren können, unser EDV-System kann nur 1 Konto (D-Soft, falls das hier jemanden interessiert). Das Konto wird wie das Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD geführt. Mit Faktorisierung. MA haben natürlich dabei den Nachteil, das sie nicht so über ihre geleisteten Überstunden und faktorisierten unständigen Bezügebestandteile verfügen können, wie § 10 vorgibt, weil unser Konto ja auch das normale Gleitzeitkonto ist. Jetzt geht quasi der MA Anfang des MOnats 2 Std früher heim, weil er will und es betrieblich geht. 5 Tage später muss der MA 2 Stunden länger bleiben. Unser Personalleiter und der KAV sagen nun, aufgrund § 7 Abs 8 Nr c TVöD, ... die im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden. Laut Verdi sollte dieser Satz ursprünglich ausgeglichen worden sind heißen, und demnach wäre dann der ganze Monat zum Ausgleichen etwaiger Stunden geeignet. In dem jetzigen Fall heißts aber ausdrücklich ausgleihcen werden. Das bedeutet für mich, das nur die Stunden von der Zukunft in dem Monat von den geleisteten Überstunden abgezogen werden dürfen. Bisher wurden keien Überstundenzuschläge gezahlt. Der AG hat die MA informiert, sie sollen doch die Überstunden beantragen. Aber genau das kann heutzutage ja keum ein mA, ist ja doch bei uns schon so unklar, wann ist's eine Ü-Std. Außerdem haben wir eine BV zum Thema Zeitwirtschaft, in der hat der AG zugesagt, das alle Bezügebestandteile automatisch gezahlt werden. Das haben wir ihm auch schon angemahnt.
17.08.2009 um 23:17 Uhr
@birwein Ich fürchte, dass der AG und die KAV im Recht sein werden. Das aber sollte zum Anlass genommen werden, sofort eine neue Software zu installieren oder/und eine neue, einheitlich BV zu erstellen.
17.08.2009 um 23:23 Uhr
meinst du echt? Ich war mir so sicher
17.08.2009 um 23:27 Uhr
@birwein Was ist heute oder im TVöD schon sicher? Gegrübelt habe ich ja schon den ganzen Tag... ;-)
17.08.2009 um 23:32 Uhr
naja, durch den TS Bericht von Verdi Nr. 26/ 06, da war der Text von der AG seite,mit dem Wörtchen ausgeglichen worden sind. Find ich einen Riesenunterschied zu "ausgeglichen werden".
17.08.2009 um 23:43 Uhr
@birwein Hast Du mal gehört, wie Ver.Di selbst die Auslegung dazu sieht?
17.08.2009 um 23:45 Uhr
Haben heut die Anfrage rausgeschickt, sind gespannt,ärgerlich an dem Ganzen ist, das der Ag morgen alle Leitungen nach seiner Meinung schult
17.08.2009 um 23:52 Uhr
@birwein Na das kann man ja mit § 96-98 BetrVG wenigstens blockieren...und mit einem entsprechenden Druck über § 87 Abs. 1 BetrVG wäre ja auch noch etwas Luft gegeben.
18.08.2009 um 11:24 Uhr
Was hat der 96-98 mit den Überstunden zu tun? Komm da nicht mit
18.08.2009 um 12:09 Uhr
@birwein Das nicht... ..aber die Schulungsmaßnahmen sind durchaus beeinflußbar!
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