Betriebliche Übung ja oder nein
Moin moin,
wir (7er Gremium) stehen zur Zeit vor einer Frage die keiner sorichtig beantworten kann.
Ich bin im Handel beschäftigt. Kassiererinnen bekamen jeden Tag auf ihre Normale Arbeitszeit einen freiwilligen Zuschlag von 15 Minuten, da sie eine gewisse Vor und Nachlaufzeit habe. Sie müssen die Kasse putzen und der Weg zum Kassenbüro, wo die Kassen eingeschlossen werden, ist auch nicht so kurz. Diesen Zuschlag gibt es seit 16 Monaten.
Über diese 15 Minuten gibt es keine schriftliche Regel. Das hatte unsere Geschäftsleitung so angeordnet und das wurde dann so ins Zeitsystem eingepflegt.
Nun will die Geschäftsleitung diese 15 Minuten streichen, da zuviel Überstunden anlaufen. Jeder soll nun seine Regelarbeitszeit arbeiten. D.h. das jeder Mitarbeiter 15 Minuten früher seine Kasse schließt um seinen Abschluß zu machen.
Politisch korrekt finde ich das schon, aber....................................... Wie sieht das aus mit der betrieblichen Übung?
Kann man in dem Falle davon sprechen? Die Mitarbeiter mit denen ich Rücksprache gehalten habe, fanden das mit den 15 Minuten immer gut, da sie im Monat einen Tag frei machen konnten, und wir als Betriebsrat würden diesen Standart einfach mal beibehalten.
Was meint ihr, könnten wir auf diese betriebliche Übung pochen. Es wurde ja nie schriflich etwas formuliert oder in die Arbeitsverträge eine Ergänzung rein gemacht.
Grüssle Petti
Community-Antworten (7)
16.08.2009 um 12:31 Uhr
@Petti, es ist korrekt! Die Vor-und Nachlaufzeiten finden nun halt innerhalb der normalen ArbZ statt. Hierauf ein gewisses Gewohnheitsrecht zu basteln dürfte schwierig sein....
16.08.2009 um 12:36 Uhr
Wichtig ist doch, dass der AG anerkennt, dass diese Rüstzeiten Arbeitszeit sind. Außerdem entspricht die neue Regelung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit, die somit eingehalten wird.
Ein Recht auf Überstunden gibt´s jedenfalls nicht und eine betriebliche Übung kann man getrost vergessen.
16.08.2009 um 12:39 Uhr
vielleicht kam ja dadurch eine individualrechtliche "konkludente" änderung des arbeitsvertrags zustande ?
16.08.2009 um 12:41 Uhr
Mit Sicherheit nicht! Wobei dann auch noch ein ev. geltender TV zu beachten wäre.
16.08.2009 um 13:08 Uhr
"mit sicherheit nicht"
na das ist doch mal eine ausführliche, rechtlich fundiert begründete antwort......
also, aus die diskusssion...;-))
16.08.2009 um 16:59 Uhr
moin Petti,
vor.-und abschlußarbeiten gehören zur Az und sind zu vergüten. Viele AG im Einzelhandel sehen das allerdings anders. Eine Kassiererin kann ja nicht 15 Min. vor Ladenschluß die Kasse schließen und in das Büro zum abrechnen marschieren. Ergo macht sie immer länger als die Öffnungszeiten sind. Deshalb haben wir diese AZ in einer BV geregelt.
16.08.2009 um 20:45 Uhr
Danke für all die Antworten.
Im MTV steht nur der Satz, das zum zuende bedienen der Kunden evtl. länger anfallende Zeit vergütet wird.
Aber das ist nicht so wichtig, denn das läuft korrekt. Mir ging es nur um betriebliche Übung, da ich auf einem der Seminare gelernt habe, das wenn ein AG freiwillig Geld bezahlt und dies nach Jahren wieder weg nehmen möchte, nicht einfach so zu handhaben sei, da es zu einer betrieblichen Übung gekommen ist.
Egal was der TV sagt, besser stellen kann man den Mitarbeiter immer. So sagt mein Bauch das.
Aber da ich erst vor nicht ganz 2 Jahren ins Gremium nachgerückt bin, weiß ich natürlich auch noch nicht so viel.
Grüssle Petti
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