anonymisierter Dienstplan
Hallo liebe BR-Kollegen Unser Arbeitgeber möchte uns die Dienstpläne in anonymisierter Form geben und nur wenn wir bei einzelnen Kollegen (Nummern) Änderungen sehen, dürfen wir die Namen erfahren. nun habe ich mich durch einige Foren und Schreiben gewühlt und finde etwas zu anonymisierten Gehaltslisten aber nicht zu Dienstplänen. Das Ganze ist Schwachsinn, das weiß ich selber, aber meinem AG möchte ich Urteile und Rechtsprechungen um die Ohren hauen, damit er aufhört, sich hinter der DSGVO zu verstecken. Könnt ihr mir da helfen und Urteile oder Rechtsprechungen geben. Vielen Dank im Vorraus
Community-Antworten (4)
12.08.2020 um 10:44 Uhr
In vielen der Urteile zu Gehaltslisten oder anderen anonymisierten Listen wird oft betont, dass der BR nicht Dritter im Sinne der Datenschutzes sondern "Erfüllungsgehilfe des AG" (klingt blöd aber gemeint ist die Überwachung / Einhaltung von Gesetzen für den AG tätig) ist. Von daher kann Datenschutz gegenüber dem BR nie ein Argument sein.
Wie will der BR denn prüfen, ob Gesetze, TV und BV eingehalten werden, wenn er die Namen nicht zuordnen kann?
12.08.2020 um 11:51 Uhr
außer dem, was Kjarrigan schon erwähnte, wird man da vermutlich nicht viel finden. Gibt vermutlich nicht sehr viele AGs, die (Sorry für das harte Wort) so bescheuert sind und auf so absurde Ideen kommen.
12.08.2020 um 14:34 Uhr
Ich würde das als Behinderung der BR Arbeit betrachten. Eine effektive Überprüfung der Dienstpläne ist so nicht mehr möglich. Dagegen kann der BR vorgehen, zur Not im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.
13.08.2020 um 15:30 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe geschrieben, dass der BR nach Artikel 26 DSGVO entweder Selbstverantwortlich ist oder zu mindestens ein Teil der Verantwortlichen und wir damit uns an die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu halten haben. Also stehen uns die gleichen Daten zu, wie dem AG. Es sind unsere rechtlichen Aufgaben, also haben wir nach Artikel 4 DSGVO das Recht, Daten zu verarbeiten. So lautet der BAG Beschluss vom 7.5.2019, 1 ABR 53/17
Zudem habe ich die Dienstpläne auf Eis gelegt, bis ich mit Namen versehende Dienstpläne habe.
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