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günstig abbauen der Überstunden

D
daspep
Jan 2018 bearbeitet

Wir sollen ab September ein neues Schichtsystem bekommen, das heisst auch neue Arbeitszeiten.Die ganze Sachen soll erstmal als Probelauf bis Dezember laufen. Unser Haus hat insgesammt über 2000 Überstunden. Nun sind die neuen Arbeitszeiten z.B. für Teilzeitkräfte die sonst 5,5 Std gearbeitet haben auf 3-4,5 Std gestaltet wurden. Damit werden Überstunden abgebaut die wir teilweise durch ganze eingesprungende Tage angesammelt haben. Ist der Arbeitgeber im Recht damit unsere Überstunden so abzubauen? Oder haben wir auch das Recht ganze Tage, auch als ganze Tage zu bekommen ? Das alles kommt uns wie ein günstiges abbauen der Überstunden vor. Wir bekommen heute den Dienstplan zum ansehen und zur Genehmigung in die Sitzung gereicht. Und wissen nicht ob wir den Plan genehmigen sollen , auf Grund dieser Tatsache.

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Community-Antworten (2)

K
Knorke

12.08.2009 um 14:54 Uhr

bei der Gestaltung der Arbeitszeit habt ihr doch eh MBR. Also wenn euch so vieles unklar ist, Antrag ablehnen, innerhalb der Fristen und darauf verweisen das ihr mehr Informationen braucht. kann auch nicht schaden wenn ihr euch nen Plan macht wie ihr das ganze gestalten würdet.

E
Erwin

12.08.2009 um 18:17 Uhr

@daspep

Nun sind die neuen Arbeitszeiten z.B. für Teilzeitkräfte die sonst 5,5 Std gearbeitet haben auf 3-4,5 Std gestaltet

Welche Stundenanzahl steht denn im ArbV?? Der AG kann nicht einfach die Stundenzahl abweichend vom ArbV verändern, dieses bedürfte einer Änderungskündigung. So wäre der AG erst einmal im Annahemverzug lt. BGB und müsste sofern der AN seine Arbeitszeit gemäß ArbV anbietet diese auch vollumfänglich bezahlen. Hier kann auch der BR keine anderslautende Regelung treffen, also eine geringere Stundenzahl als im ArbV vereinbaren.

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