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Zuständigkeitsstreit zwischen den neuen BR seit Anfang April und den alten BR bis Ende Mai - welcher BR ist beschlussfähig?

DN
Der Neue
Jan 2018 bearbeitet

Moin und hallo an das Forum,

wir sind 2 neue und 1 altes BR-Mitglied/er. Sind wir schon beschlussfähig bezüglich des Grundlagenlehrgangs ? Jetzt besteht aber parallel noch der alte BR bis zum 31.05.06.Um Anfang Juni an einem sehr günstig gelegenen Termin teilnehmen zukönnen müsste jetzt schon mal das Seminar beschlossen werden. Günstig deswegen weil keiner im Urlaub ist,Vertretung für ein Mitglied ist gesorgt,der NL-Leiter und der Lagermeister können uns zwei zu diesem Zeitpunkt entbehren. Nur ein Mitglied des alten BR ist dagegen und meint das in den
den Wintermonaten zuverschieben. Was uns aber schwachsinnig erscheint. Somit wäre ein Vorratsbeschluss hinfällig. Was kann man dennoch tun ?

Mit freundlichen Grüßen

der Neue ;-)

2.93705

Community-Antworten (5)

G
Ghoosa

05.05.2006 um 00:28 Uhr

Hallo,

es gibt keine 2 BR parallel. Mit der konstituierenden Sitzung ist der "Neue" BR im Amt und auf Sitzungen voll beschlussfähig.

Ups, muss mich korrigieren

Wann beginnt die Amtszeit des neuen Betriebsrats?

Für die Antwort kommt es darauf an, ob bereits vor der Wahl ein Betriebsrat bestanden hat oder nicht. War vorher kein Betriebsrat vorhanden, so beginnt die Amtszeit des gewählten Betriebsrats sofort mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 18 WO). Sofern bereits ein Betriebsrat besteht, beginnt die Amtszeit mit dem Ende der Amtszeit des alten Betriebrats. So kann es sein, dass es in einer Übergangsfrist "zwei Betriebsräte" gibt, den amtierenden und den zukünftigen (siehe dazu auch § 21 BetrVG).

Gruß Andreas

S
sh_9260

05.05.2006 um 00:37 Uhr

Richtig : es gibt keine 2 BR's parrallel.

leider ist der neue BR erst im Amt wenn die Amtszeit des alten BR beendet ist und er ist auch dann erst Beschlussfähig.

§ 21 Amtszeit

Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.

G
Ghoosa

05.05.2006 um 01:21 Uhr

Hallo,

aber die Amtszeit endet doch genau nach 4 Jahren und geht doch nur bis zum 31.05., wenn bis dahin kein BR gewählt wurde, oder?

Würde doch bei "Der Neue" bedeuten, dass der bestehende BR sein Amt am 31.05.2002 aufgenommen hätte? Wenn nicht könnte der Neue-BR nicht sein Amt früher antreten??

Gruß Andreas

DN
Der Neue

06.05.2006 um 23:40 Uhr

Hallo,

ich bin es nur " Der Neue " .

Die Frage ist damit schon beantwortet.Also verlegen wir den Termin in den Winter.Mein Bedenken ist,das wenn wir im Winter das Grundseminar besuchen ist die Zeitspanne relativ groß vom 1.6. an gesehen.Ohne Kenntnisse bis zum Winter Betriebsrat zu spielen,denn mehr ist es ja nicht. Oder ?

F
Fayence

07.05.2006 um 00:16 Uhr

Macht es doch nicht so kompliziert!

Selbstverständlich kann ein neu gewählter BR vor Amtsantritt Beschlüsse fassen. Vorausgesetzt er hat sich konstituiert, also den BRV und Stellvertr. gewählt und die Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Beschlussfassung geschaffen.

Nur Beschlüsse in Beteiligungsangelegenheiten (Einstellung, Versetzung usw.) können nicht wirksam abgestimmt werden, darum geht es bei einer Schulungsteilnahme von BR-Mitgliedern aber nicht!

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