Kündigung / Kommunikation / Direktionsrecht
Wir haben im Betrieb eine Eigenkündigung. Der Vorgesetzte besteht darauf, dass der MA nicht von seiner Kündigung erzählen darf und "business as usuall" vorgaukeln soll. Hat der AG ein Recht auf die Kommunikationshoheit?
Community-Antworten (8)
07.08.2020 um 13:53 Uhr
Nicht das ich wüsste.
07.08.2020 um 15:10 Uhr
Und wen? Was würde passieren? Will der AG den MA der gekündigt hat noch eine Reinwürgen? Völlig egal. Der MA soll das ruhig erzählen.
07.08.2020 um 15:12 Uhr
Wenn er das entsprechende Gesetz oder Verordnung (evtl. auch Betriebsvereinbarung) herzeigen kann dann ja. Wird er aber nicht finden.
07.08.2020 um 15:13 Uhr
Mir ist ein solches Recht nicht bekannt. Aber: Was bringt es, es überall zu erzählen? Außerdem möchte man ja auch irgendwann ein Zeugnis. Als BR würde ich (unabhängig von der Rechtslage) dem MA empfehlen, der "Bitte" des AG hier nachzukommen.
07.08.2020 um 15:25 Uhr
"Als BR würde ich (unabhängig von der Rechtslage) dem MA empfehlen, der "Bitte" des AG hier nachzukommen." Warum? Auf ein vernünftiges Arbeitszeugnis hat man immer einen Anspruch. Und wenn man sich mit deinen Kollegen gut verstanden hat hat man selbstverständlich auch ein Interesse daran über derart einschneidende Änderungen zu reden. So eine "Verschwiegenheits-Bitte" stelle ich mir persönlich für mich schon sehr belastend vor.
07.08.2020 um 17:15 Uhr
Sicherlich hat man auf ein gutes Zeugnis immer Anspruch. Aber dort gibt es auch Spannweiten. Die Frage ist doch: Tut sich jemand einen Gefallen damit, im Fall einer Kündigung noch auf Konfrontationskurs zum AG zu gehen. Was erreicht er am Ende damit. Man sieht sich immer zweimal im Leben und wenn sich der alte Chef und der neue Chef kennen? Das sind alles Aspekte unabhängig von den Gesetzen.
Meine subjektive Meinung ist, einem Mitarbeiter in dem geschilderten Fall zu raten, dem Wunsch des AG zu entsprechen. Das meine ich nicht aus "Liebe zum AG" sondern im Interesse des AN.
07.08.2020 um 17:29 Uhr
Ihr mögt alle mit eurer Argumentation recht haben. Klar, ich möchte ein vernünftiges Zeugnis, klar sieht man sich im Leben immer zweimal. Aber ich muss doch als AN der selbst gekündigt hat, mir noch selbst morgens in den Spiegel schauen und sagen können: Ich bin immer ehrlich. Wenn ich doch gekündigt habe, dann hat dies seinen Grund. Irgendwann werden es die Kolleginnen und Kollegen ja doch erfahren. In dieser Zeit kann ich als Kolleginnen oder Kollege noch Informationen abfragen und mich auf die Zeit dannach vorbereiten. Laufend als Geheimnisträger auf der Arbeit herumzulaufen und so tun als wäre nicht, dass wäre nicht mein Fall. Die Frage zielte aber darauf hinaus, darf der AG dem AN einen "Maulkorb" verpassen. Und dies darf er definitiv nicht. Er darf darum bitten, wenn es der AN aber nicht macht, dann hat der AG keine Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Über das Gehalt soll auch nicht gesprochen werden. Und was passiert, die Leute reden doch untereinandern. Wenn es nicht in der Firma ist, dann beim Betriebssport oder beim Feierabend-Bierchen. Hat da schon mal ein AG geklagt?
07.08.2020 um 19:47 Uhr
Ich lese hier etwas vom Vorgesetzten. Mir erschließt sich nicht, wieso VG mit AG gleichgesetzt wird. Von daher sollte erst einmal geklärt werden, wer hier genau diese "Forderung" aufgestellt hat. Ein VG kann viel verlangen, wenn der Tag lang ist. Ggf. könnte man hier auch den AG einschalten und der VG würde eins drüber kriegen für so eine anmaßende Forderung.
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