Erstellt am 06.08.2020 um 13:34 Uhr von moreno
Fällt in dem Betrieb während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Kurzarbeit an und würde diese auch den erkrankten Arbeitnehmer erfassen, so ist nach § 4 Abs. 3 EFZG bei der Ermittlung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts die durch Kurzarbeit verkürzte Arbeitszeit für die Dauer der Kurzarbeit zugrunde zu legen. Quelle: Haufe
Hättest Du denn ohne Urlaub 100% Kurzarbeit gehabt? Du musst also jetzt so bezahlt werden als wenn Du keinen Urlaub gemacht hättest.
Erstellt am 06.08.2020 um 15:08 Uhr von Günterfischer
Nein es waren zur der Zeit keine100% Kurzarbeit, teilweise keine 10%.
In der Woche nach der AU hat unsere Abteilung sogar komplett gearbeitet.
Erstellt am 06.08.2020 um 15:25 Uhr von UdoWoe
@Günterfischer: Jetzt verstehe ich einiges nicht? Hattet ihr nun Kurzarbeit oder nicht? Und wenn ja, wieviel?
Habt ihr einen BR? Dann würde ich diesen mal fragen.
Ansonsten bin ich der Meinung wie moreno. Wer in der Kurzarbeit krank wird, bekommt das Geld wie in Kurzarbeit gearbeitet. Hattest du jedoch Urlaub während der Kurzarbeit, dann bekommst du volles Gehalt.
Erstellt am 06.08.2020 um 15:37 Uhr von Günterfischer
Wir hatten zur der Zeit weniger Kurzarbeit
Aber wir haben.
Der Urlaub war geplant und genehmigt seit einem halben Jahr. Ich wäre also nicht geplant gewesen. Unser BR hat dazu auch nur diese Aussage.
Klar wenn ich krank bin kann ich in Kurzarbeit gehen wenn ich krank bin, aber nicht wenn ich geplant und genehmigten Urlaub hatte. Oder sehe ich das nur anders?
Das gleiche ist bei uns mit einem Kollegen bei einem Arbeitsunfall gemacht worden und der BR ist auch da nicht aktiv geworden.
Meiner Meinung ist das nicht so in Ordnung!
Erstellt am 06.08.2020 um 15:50 Uhr von UdoWoe
Warst du auch während deines Urlaubes krank oder hättest du in Urlaub gehen können?
Erstellt am 06.08.2020 um 20:03 Uhr von Günterfischer
Ja
Ich war 14 Tage AU.
10 Tage wären geplant Urlaub
Erstellt am 07.08.2020 um 06:40 Uhr von Manni_Müller
Zitat: "Unser BR hat dazu auch nur diese Aussage." Welche? Das der Urlaub geplant war?
Ich verstehe das jetzt so, dein gepanter Urlaub (2 Wochen) war im Jan/Feb offizell genehmigt.
Betrieb hat seit wann Kurzarbeit angemeldet? (Wahrscheinlich schon vor der AU)
Ab Dienstag für 14 Tage AU.
Di - Fr. (noch keinen Urlaub) bekommst du Lohnfortzahlung.
Dann hättest du eigendlich 10 Tage Urlaub gehabt.
Durch die weiteren 10 Tage AU sind es ja keine Urlaubstage mehr, sondern Arbeitstage. (Die Urlaubstage bekommt man ja wieder gut geschrieben, § 9 BUrlG)
Und da ist der Knackpunkt, wäre es normaler Urlaub kann er dich natürlich nicht in Kurzarbeit schicken, aber durch die AU wurden es normale Arbeitstage.
Mir ist so ein Fall zum Glück noch nicht untergekommen, sehr schwierig. Fair auf keinen Fall! Rechtlich auch schwierig für dich.
Frag den BR mal ob es eine Ankündigungsfrist von KU in der Kurzarbeits-BV gibt, ansonsten fällt mir leider nichts ein, womit man dir helfen könnte. Sorry.
Erstellt am 07.08.2020 um 07:36 Uhr von seehas
Wenn du krank bist, wirst du so bezahlt als wenn du nicht krank gewesen wärst. Das ist das Lohnfortzahlungsprinzip. Während des Urlaubs bist du raus aus der Kurzarbeit und erhältst dein reguläres Gehalt. Wenn du im Urlaub krank bist wirst du ganz normal weiter bezahlt und behältst deinen Urlaubsanspruch. Ich denke nicht, dass es legal ist dich in der Zeit auf Kug zu setzen. Wenn dein Arbeitgeber da nicht einsichtig ist kannst du ihm ja anbieten die Agentur für Arbeit mal zu befragen. Was da passiert ist, ist in meinen Augen Betrug an der Sozialversicherung.
Erstellt am 07.08.2020 um 07:55 Uhr von UdoWoe
@seehas: Ich sehe da keinen Betrug an der Sozialversicherung. Bei Günterfischer ist alles korrekt gelaufen. Er ist während Urlaubzeit krank gewesen. Urlaub wurde gut geschrieben und er wurde so behandelt als wenn er normal gearbeitet hätte. Die Frage die nur ist: Gab es wirklich Kurzarbeit in der Firma? War er der einzigste?
Was noch hinzu kommt, wenn Arbeit vorhanden ist, dann muss auch gearbeitet werden. Dies wiederum wissen wir nicht und können dies auch aus den Informationen nicht erkennen. Hier ist wirklich der BR gefragt. Wenn unter 10% Umsatzverlust und es weniger als 10% der MA trifft, dann kann sowieso (nach meinem Kenntnisstand) keine Kurzarbeit beantragt werden. BR fragen oder wirklich, da gebe ich seehas recht, einfach mal die Arbeitsagentur fragen. Bis auf die Frage ob der AG Günterfischer in KA schicken durfte alles richtig gelaufen.