Überstunden - müssen AN diese machen?
Hallo Freunde,brauche mal wieder eure hilfe. Unser Ag möchte das wir Samstags Arbeiten und beantragt Überstunden,da wir keine Tarifvertrag haben sind wir als Betriebsrat zuständig. Nun meine frage, wenn der BR die Üstd. genehmigt sind dann die Kollegen verpflichtet die Üstd. zu leisten oder ist dies eine freiwillige leistung des AN?
vielen Dank für eure hilfe.
Aventurero
Community-Antworten (3)
11.08.2009 um 22:17 Uhr
@aventurero Auch wenn man einen Tarifvertrag hat, sind Überstunden mitbestimmungspflichtig. Zu den Überstunden: Es kommt darauf an, was in den Arbeitsverträgen oder eventuell einer BV z.B Arbeitszeitkonto steht. Wir haben eine BV die eine Freiwilligkeitsklausel enthält - der AN ist trotz Zustimmung des BR nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.
11.08.2009 um 22:25 Uhr
Hmmmm Habt ihr eine BV bezüglich Flex Arbeitszeit?
Wenn es in einer solchen nciht geregelt ist, dass der AN der Mehrarbeit zustimmen muß, muß er die Überstunden machen wenn der BR zugestimmt hat.
Folgendes Problem: Wenn es eine solche BV gibt, ist das in der Regel keine Mehrarbeit, sondern ein Darlehen vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Die Zeit geht dann 1:1 Auf das Arbeitszeitkonto. In einer solchen kann geregelt sein, dass kurzfristig einberufene tägliche Mehrarbeit mit Aufschlag zu bezahlende Überstunden sind.
In einem solchen Falle, wäre carries Regelung optimal, da kein Zwang.
Man darf hier echt nichts durcheinanderwerfen, darum benötigt man für eine korrekte Auskunft mehr Input!
11.08.2009 um 22:34 Uhr
Nein es gibt keine BV,es gab bis vor zwei Monaten noch nicht einmal einen BR,deswegen frage ich! Und es wurde vorher auch nicht um Erlaubnis gefragt bzw. ein Antrag gestellt! Vielleicht kann man es später über eine BV regeln.
Danke Aventurero
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