Erstellt am 11.08.2009 um 20:17 Uhr von carrie
@aventurero
Auch wenn man einen Tarifvertrag hat, sind Überstunden mitbestimmungspflichtig.
Zu den Überstunden:
Es kommt darauf an, was in den Arbeitsverträgen oder eventuell einer BV z.B Arbeitszeitkonto steht.
Wir haben eine BV die eine Freiwilligkeitsklausel enthält - der AN ist trotz Zustimmung des BR nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.
Erstellt am 11.08.2009 um 20:25 Uhr von DonJohnson
Hmmmm
Habt ihr eine BV bezüglich Flex Arbeitszeit?
Wenn es in einer solchen nciht geregelt ist, dass der AN der Mehrarbeit zustimmen muß, muß er die Überstunden machen wenn der BR zugestimmt hat.
Folgendes Problem:
Wenn es eine solche BV gibt, ist das in der Regel keine Mehrarbeit, sondern ein Darlehen vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Die Zeit geht dann 1:1 Auf das Arbeitszeitkonto. In einer solchen kann geregelt sein, dass kurzfristig einberufene tägliche Mehrarbeit mit Aufschlag zu bezahlende Überstunden sind.
In einem solchen Falle, wäre carries Regelung optimal, da kein Zwang.
Man darf hier echt nichts durcheinanderwerfen, darum benötigt man für eine korrekte Auskunft mehr Input!
Erstellt am 11.08.2009 um 20:34 Uhr von aventurero
Nein es gibt keine BV,es gab bis vor zwei Monaten noch nicht einmal einen BR,deswegen frage ich! Und es wurde vorher auch nicht um Erlaubnis gefragt bzw. ein Antrag gestellt!
Vielleicht kann man es später über eine BV regeln.
Danke Aventurero