Erstellt am 10.08.2009 um 13:51 Uhr von mainpower
Hallo,
bei der Arbeitszeit seid ihr voll in der Mitbestimmung.
§ 87 (1) 2. BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.............
Erstellt am 10.08.2009 um 16:24 Uhr von erwin
@mainpower
...wenn der AG aber entscheideit keine 2 Schichten mehr arbeiten zu lassen, sondern nur noch in einer Schicht bringt der § 87 auch nicht besonders viel. Der BR kann den AG nicht zwingen weiter im 2-Schichbetrieb zu arbeiten. Er kann den AG auch nicht zwingen die wegfallenden Schichtzulagen weiter zu zahlen. Hier käme es dann ggf. darauf an ob man hier im Rahmen einer Betriebsänderung einen Nachteilsausgleich schaffen zu können.
Für die bedarfsweisen zusätzlichen Spätschichten wäre der BR dann wieder in der MB
Erstellt am 10.08.2009 um 16:38 Uhr von rainerw
Ich denke mal das sowohl das eine wie auch das andere passt. Hier sollte man auch genau wissen ob die 2 Schichten im AV expliziet erwähnt werden.
Eine Möglichkeit wärehier ja dann auch noch unsere allseits bekannte betriebl. Übung.
Mit der Könnte man über §242 BGB an § 294 ff BGB ran kommen. Dies wäre zumindest schneller umzusetzen als über den 111er BetrVG und den 112er und evtl. sogar den 112a BetrVG. Sich damit auseinander zu setzen kostet Zeit und Nerven.
Erstellt am 10.08.2009 um 18:24 Uhr von Troisdorfer
mainpower hat es schon auf den Punkt gebracht !!!