Schichtzulage bei bedarf?
Hallo, bei uns soll es in einer Abteilung in der bisher 2 Schichten gearbeitet wurden unr noch eine Schicht laufen. Es soll für die Mitarbeiter keine Schichtzulage mehr geben. Aber in ausnahme fällen soll auch eine Spätschicht laufen und diese bei bedarf bezahlt werden. Das kann doch nciht normal sein? Was kann der Betriebsrat tun? Vielen dank im vorraus
Toni
Community-Antworten (4)
10.08.2009 um 15:51 Uhr
Hallo, bei der Arbeitszeit seid ihr voll in der Mitbestimmung. § 87 (1) 2. BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.............
10.08.2009 um 18:24 Uhr
@mainpower
...wenn der AG aber entscheideit keine 2 Schichten mehr arbeiten zu lassen, sondern nur noch in einer Schicht bringt der § 87 auch nicht besonders viel. Der BR kann den AG nicht zwingen weiter im 2-Schichbetrieb zu arbeiten. Er kann den AG auch nicht zwingen die wegfallenden Schichtzulagen weiter zu zahlen. Hier käme es dann ggf. darauf an ob man hier im Rahmen einer Betriebsänderung einen Nachteilsausgleich schaffen zu können.
Für die bedarfsweisen zusätzlichen Spätschichten wäre der BR dann wieder in der MB
10.08.2009 um 18:38 Uhr
Ich denke mal das sowohl das eine wie auch das andere passt. Hier sollte man auch genau wissen ob die 2 Schichten im AV expliziet erwähnt werden. Eine Möglichkeit wärehier ja dann auch noch unsere allseits bekannte betriebl. Übung. Mit der Könnte man über §242 BGB an § 294 ff BGB ran kommen. Dies wäre zumindest schneller umzusetzen als über den 111er BetrVG und den 112er und evtl. sogar den 112a BetrVG. Sich damit auseinander zu setzen kostet Zeit und Nerven.
10.08.2009 um 20:24 Uhr
mainpower hat es schon auf den Punkt gebracht !!!
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