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Ruhepause wird berechnet wo es keine gibt

E
Energiesparer
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Eisenbahnverkehrsunternehmen wurde eine eigene Leitstelle installiert und 5 Lokführer dafür umgeschult . Die Leitstelle ist durchgehend im 3-Schichtbetrieb mit nur einem Leitstellenangestellten besetzt. Die Arbeitszeit beträgt 8:15 Std und abzüglich 30 Min. Pause wird 7:45 Std gutgeschrieben. Das Problem ist aber das es keine Pause gibt, da es ein "Ein-Mann-Betrieb" ist. Gegessen wird vorm Bildschirm. Wie soll der Betriebsrat hier vorgehen? Sollen wir verlangen, dass die "Pause" bezahlt wird oder soll die GL einen speziellen Dienstplan für die Leitstellenangestellten erstellen, wo die Kollegen auch wieder in den Fahrdienst einbezogen werden. Mit den bezahlten Pausen sind die Kollegen einverstanden aber wie sieht das Rechliche aus?

7.708025

Community-Antworten (25)

R
ridgeback

08.08.2009 um 23:55 Uhr

@Energiesparer, wie ist denn die Regelung, wenn der MA seinen menschlichen Bedürfnissen nachkommen muß? Ist dann der Arbeitsplatz unbesetzt?

N
nicoline

09.08.2009 um 00:01 Uhr

@Energiesparer auch wenn die Pause bezahlt wird, muß der AG gewährleisten, dass eine Pause genommen werden kann und Pause bedeutet: keine Arbeit.

D
DerAlteHeini

09.08.2009 um 01:14 Uhr

Energiesparer Was will uns das Arbeitszeitgesetz mit nachstehenden § sagen.

§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

E
Erwin

09.08.2009 um 12:23 Uhr

@Energiesparer,

§ 80 Abs. 1 Satz BetrVG, dort steht was der BR zu machen hat. Er hat, er muss auf die Einhaltung der Gesetze hinwirken. Also notfalls die Gewerbeaufsicht (Aufsichtsbehörde zur Überwachung des ArbZG) einbinden, weiter aber auch dei betrieblich Sicher( Arbeitsschutz. Was ist z.B. wenn dem Koll. etwas geschieht? z.B. auch Herzinfakt usw. liegt er dann Stunndenlang herum bis ihn jemand findet, dann dürfte es zu spät sein.

Also, der BR möge seine gesetzlichen Pflichten wahrnehmen, denn dazu ist u.a. gewählt worden.

K
Kölner

09.08.2009 um 13:35 Uhr

@erwin ...und Du hast das Gefühl, dass der BR in diesem Fall hier so falsch reagiert?

@nicoline Bereitschaftspause?

E
Erwin

09.08.2009 um 13:46 Uhr

@Kölner

ja, wenn er den Verstoß gegen das ArbZG kennt und nicht auf diue Einhaltung des ArbZG gem. § 80 (1) 1 hinwirkt.

Oder bist Du etwas der meinung, dass der BR bei Kenntnis der Verletzung des ArbZG wissentlich wegschauen darf, also nicht auf die Einhaltung hinwirken muss??

Weiter dürfte hier ja dann auch ein Verstoß gegen den TV vorliegen, da aus diesem bestimmt auch die WAZ hervorgeht und wenn die ausen nicht als Pausen behandelt werden, also gearbeitet wird erhöht sich die gearbeitete Zeit. Hier dürfte weiter auch ein Verstoß gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Auch auf die Einhaltung dieser Dinge hat der bR zu achten/ hinzu wirken.

Mal ganz abgesehen davon, dass durchdie "einfache" Besetzung ggf. es auch zu einer Gefährdung von Personen außerhalb des Stellwerkes/ Leitstelle/ Bahn kommen kann, wenn durch welche Dinge auch immer die eine Person ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen kann und durch Signalfalschstellungen oder ähnliches der Zugverkehr gefährdet wird.

K
Kölner

09.08.2009 um 13:48 Uhr

@erwin Ich übrlege gerade, wer hier was falsch macht... ...der AG, der eine Pause arbeitszeitlich abzieht oder der AN, der seine Pause nicht nimmt.

E
Erwin

09.08.2009 um 13:55 Uhr

@Kölner

ganz einfach alle, der AG als erster, weil er für die Einhaktung des ArbZG verantwortlich ist, dann der BR der wie erwähnt gem. § 80 (1) daruf zu achten hat, dass u.a. das ArbZG aber auch TV, Gesundheits-/ Arbeitsschutz regelon eingehalten werden und als letztes, aber nur bedingt der AN der seine Rechte einfordern sollte. Doch uns ist allen bekannt, dass der AN das schwächste Glied in dieser Kette ist. Weiter hat er ja u.a. dafür den BR gewählt.

Nimmt also der BR seine gesetzlichen Pflichten nicht wahr, wo für er u.a. gewählt wurde, könnte man auch ganz auf diese verzichten. Dieses hätte dann den Vorteil, das der AG hier jemanden zusätzlich hätte und die Pausen dann beachtet wrden könnten.

Oder was meinst Du warum wurde ein BR gewählt???

K
Kölner

09.08.2009 um 14:12 Uhr

@erwin 'Oder was meinst Du warum wurde ein BR gewählt???' Diese Frage und die gesamte Antwort enthält mir etwas zu viel Pathos!

Ich meine, dass den AN gesagt werden müsste, dass sie bitte nicht jammern sollen, wenn sie ihre Pausen nicht nehmen. Und nochmals sei der Verweis auf die Bereitschaftspause gemacht...

E
Erwin

09.08.2009 um 14:28 Uhr

@Kölner

Du siehst den BR hier nicht in der Pflicht? Wenn dem so ist erkläre mir doch bitte einmal den § 80 (1) 1

Das AN hier doch ganz klar das schwächte Glied in dieser Kette sind und u.a. aus diesen Gründen einen BR wählen/ haben bestreitets Du doch so hoffe ich nicht!!

K
Kölner

09.08.2009 um 14:30 Uhr

@erwin Die Einhaltung der Pausen kann der BR ja gerne fordern. Und der AN sollte sie nehmen. Das meine ich - nicht mehr, nicht weniger!

E
Erwin

09.08.2009 um 14:37 Uhr

@Kölner

Die Einhaltung der Pausen kann der BR ja gerne fordern. Und der AN sollte sie nehmen. Das meine ich - nicht mehr, nicht weniger!

gegenüber wem sollte der BR dieses fordern? Weiter was sollte er unternehmen wenn der AG die Vorraussetzunge zur Möglichkeit der Pausennahme nicht schafft, weil er z.B. für notwenige Tätigkeit welche ind en Pausenzeiten anfallen kein Kräfte bereitstellt? Was ist mit dem Thema MB bei der gestalltung von Dienstplänen? Müsste hier nicht der bR reagieren, wenn auf Dienstellen welche eine Lückelose Besetzung erforderlich machen, keine Kräfte eingeplant werden.

Muss nicht der BR von sich aus aktiv werden ggf. auch einmnal gegen uneinsichtliche AN wenn das Thema "Arbeits- und Gesundheitschutz" offensichtlich nicht beachtet wird?

Wir haben als BR ganz aktiv gegen das Interesse des AN und auch Anfang des AG bei einem Workoholiker, dessen Arbeitszeitkonnto unerträglich ins unzulässige Plus geraten war gehandelt. Wir haben beide (AN/AG) gezungen, dass dieser AN zwangweise Freizeit also Plusstundenabbau nehmen musste. So verstehe ich BR-Arbeit.

N
nicoline

09.08.2009 um 14:51 Uhr

@Kölner wenn Du Dich zu dem Wort Bereitschaftspause etwas näher erklären könntest, würde ich dazu Stellung nehmen. Ich kenne dieses Wort nicht. Mir ist nur bekannt, dass auch Bereitschaftsdienst, welcher ja die Verpflichtung enthält, sich zur Arbeitsaufnahme bereit zu halten, arbeitsschutzrechtlich zur Arbeitszeit gerechnet wird.

K
Kölner

09.08.2009 um 15:27 Uhr

@nicoline BAG Urteil aus 2002...

I
Immie

09.08.2009 um 15:32 Uhr

@erwin Bei einem Workoholik wäre erst einmal eine BV Sucht angebracht. Anstatt ihn ohne professionelle Betreuung auf Entzug zu setzen.

E
Erwin

09.08.2009 um 16:43 Uhr

@Immie

wenn in einem IT-Betrieb mit über 1000 AN ein Workoholiker sich befindet ist dieses keine Sache für eine besondere BV. Hier kann und muss man zum einen auf die Führungskräfte zu gehen und diese an ihre Pflichten erinnen, dass sie zum einen die zugeteilten Aufgaben an die Arbeitszeit anpassen und zum andern darauf achten (was ihre Pflicht ist/war gem. BV Geitzeit) dass die Arbeitszeitgrenzen der BV und die Hinweise welche sie vom System bei erreichen bestimmter Zeit-Grenzwerte erhalten beachten.

Dem Betroffenen kann man nur empfehlen ggf. fachärztliche Hilfe zu suchen.

Denn mehr als in/mit der BV Gleitzeit und den dort gemachten Regelungen welche die Grenze des ArbZG beachten und ggf. den Betriebsarzt einzubinden (wobei man mit letzterem behutsam umgesehen sollte damit dieses keine Nachteile für den AN bringt, kann man nicht machen. Außer bei solchen Fakten den AN dann zwangsweise in Freizeit zu schicken. Der BR ist kein Facharzt und sollte sich solche Dinge auch nicht zueignen.

N
nicoline

09.08.2009 um 17:08 Uhr

@Kölner ... unter diesem Aktenzeichen läßt sich leider nichts finden!

I
Immie

09.08.2009 um 17:11 Uhr

@erwin In einem Betrieb mit mehr als 1000 AN, macht man eine BV Sucht nicht für einen Workoholik...

E
Erwin

09.08.2009 um 17:35 Uhr

@Immie

Eine BV Sucht macht man wenn man Bedarf für eine solche hat oder sich Suchtprobleme ergeben können/könnten. Wenn es aber keinerlei Anzeichen für solche Probleme gibt muss man nicht zwangsweise eine BV machen.

Da reicht es dann diuchaus wenn man in gesundheits-/ Arbeitschutzzirkeln/-ausschüssen sich auch mit soilchen Themen grundsätzlich befasst und stéts eine Notwendigkeit hinterfragt.

So kann man auch bei Bedarfen stets auf die neusten Fakten/ Möglichkeiten/ Entwicklungen gezielt beim Abschluss einer BV ragieren und hat keine BV-Leichen. Denn eine BV welche mangels Notwenigkeit nict genztzt /gelebt wird bringt keinem etwas.

I
Immie

09.08.2009 um 17:50 Uhr

@erwin Warum denkst du, das dein Betrieb von den durchschnittlichen 5% verschont bleibt?

K
Kölner

09.08.2009 um 21:35 Uhr

@Immie Es sind tatsächlich 10% und - je nach Lage - auch 12-13%.

@erwin Ich bin überrascht...

I
Immie

09.08.2009 um 22:27 Uhr

@Kölner Der Göttin sei Dank. Ich hatte mich schon erschrocken, das wir so enorm darüber liegen. Jetzt sind wir wieder Durchschnitt:-)

N
nicoline

10.08.2009 um 01:15 Uhr

Schade, das ich nun dumm in die neue Woche gehen muss, wo ich doch so gerne dazu lerne, ganz besonders bzgl. Aktenzeichen des BAG ;-((

L
Lotte

10.08.2009 um 01:31 Uhr

nicoline, das will ich nun doch nicht. ;-)) Für den hier geschilderten Fall, halte ich das BAG, Urteil vom 27.2.1992 - 6 AZR 478/90 für sehr interessant.

N
nicoline

10.08.2009 um 18:40 Uhr

Lotte, ich danke Dir für die Bemühung ganz herzlich, aber das Urteil kannte ich schon und Kölner sparch ja auch von einem Urteil aus 2002. Na ja, muß ich eben doch dumm weiterleben ;-((

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