Einhaltung der Ruhepause von 11 Std. - als BR-Mitglied?
Muss ich als BR-Mitglied die Ruhepause von 11 Std. einhalten? Ich habe abends einen Außentermin bis ca. 10:00 Uhr und am nächsten Morgen 8:00 Uhr eine BR-Sitzung. Wo kann ich diesbezüglich nachlesen.
Community-Antworten (3)
22.05.2007 um 14:15 Uhr
Hi,
JA ....
ausser du lässt dich auf es ist ja ein Ehrenamt ein und das wiederum .....
Ich für meinen Teil , bin immer ein freund der 11 Std ! Egal ob in der Arbeitszeit oder beim Ehrenamt für sonst was .-)
Denkt auch mal an euch !
22.05.2007 um 14:50 Uhr
Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu (siehe auch Entscheidung des BAG zu Betriebsrat & Tarifvertrag - Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7385.pdf
22.05.2007 um 15:19 Uhr
gf,
wie gesagt Du solltest dich fragen was Du dir und deinem körper zu muten kanst !
Es darf nicht sein das Du ein Schläftst oder in folge von Schlaf mangel fehlentscheidungen Verantworten musst !
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