Erstellt am 22.05.2007 um 12:15 Uhr von waschbär
Hi,
JA ....
ausser du lässt dich auf es ist ja ein Ehrenamt ein und das wiederum .....
Ich für meinen Teil , bin immer ein freund der 11 Std ! Egal ob in der Arbeitszeit oder beim Ehrenamt für sonst was .-)
Denkt auch mal an euch !
Erstellt am 22.05.2007 um 12:50 Uhr von wölfchen
Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu (siehe auch Entscheidung des BAG zu Betriebsrat & Tarifvertrag - Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7385.pdf
Erstellt am 22.05.2007 um 13:19 Uhr von waschbär
gf,
wie gesagt Du solltest dich fragen was Du dir und deinem körper zu muten kanst !
Es darf nicht sein das Du ein Schläftst oder in folge von Schlaf mangel fehlentscheidungen Verantworten musst !