Direktionsrecht ??
Hallo ihr Lieben, Bei uns steht eine entscheidung über die Arbeitszeiten an. Undser Chef möchte die Kernarbeitszeiten ändern. Damit sind wir (der BR) gar nicht einverstanden. Wir haben die Betriebsvereinbarung nicht unterschrieben. Wie ich aber unseren Chef kenne wird er gebrauch von seinem "Direktionsrecht" (wie er immer sagt) machen und die Sache trotzdem durch ziehen. Da fragen wir uns wofür es überhaubt ein BR gibt. Was hat das mit dem Direktionsrecht überhaubt auf sich ?? Darf er das überhaubt ?
Community-Antworten (3)
04.08.2009 um 13:38 Uhr
Mitbestimmung des BR nach §87 BetrVG (2.Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;)
Dies ist ein Fall sogenannter "harter" Mitbestimmung, das heißt für euch: Verhandlungen für gescheitert erklären, Einigungsstelle.
mfg Sascha
04.08.2009 um 13:56 Uhr
@kkarcon .....Eine andere als die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeit darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechtes nicht auferlegen. Hierzu bedarf es eines Abänderungsvertrages oder einer sogenannten Änderungskündigung. Ist allerdings die Hinzuziehung des Arbeitnehmers vorübergehend für andere Arbeiten erforderlich, so kann dies im Wege des Direktionsrechtes geschehen, auch bei Notständen oder Notfällen.
04.08.2009 um 16:17 Uhr
kkarcon, wie klappts denn mit der Weiterbildung? Das Direktionsrecht ist in § 106 der GewO geregelt.
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