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Direktionsrecht ??

K
kkarcon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, Bei uns steht eine entscheidung über die Arbeitszeiten an. Undser Chef möchte die Kernarbeitszeiten ändern. Damit sind wir (der BR) gar nicht einverstanden. Wir haben die Betriebsvereinbarung nicht unterschrieben. Wie ich aber unseren Chef kenne wird er gebrauch von seinem "Direktionsrecht" (wie er immer sagt) machen und die Sache trotzdem durch ziehen. Da fragen wir uns wofür es überhaubt ein BR gibt. Was hat das mit dem Direktionsrecht überhaubt auf sich ?? Darf er das überhaubt ?

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Community-Antworten (3)

S
Sascha

04.08.2009 um 13:38 Uhr

Mitbestimmung des BR nach §87 BetrVG (2.Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;)

Dies ist ein Fall sogenannter "harter" Mitbestimmung, das heißt für euch: Verhandlungen für gescheitert erklären, Einigungsstelle.

mfg Sascha

W
Waschbär

04.08.2009 um 13:56 Uhr

@kkarcon .....Eine andere als die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeit darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechtes nicht auferlegen. Hierzu bedarf es eines Abänderungsvertrages oder einer sogenannten Änderungskündigung. Ist allerdings die Hinzuziehung des Arbeitnehmers vorübergehend für andere Arbeiten erforderlich, so kann dies im Wege des Direktionsrechtes geschehen, auch bei Notständen oder Notfällen.

S
SuzieQ

04.08.2009 um 16:17 Uhr

kkarcon, wie klappts denn mit der Weiterbildung? Das Direktionsrecht ist in § 106 der GewO geregelt.

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