Wir haben Kurzarbeit. Jetzt wurden für die Produktionshalle die schon vor längerer Zeit bestellten Anlagen geliefert und somit weiteres Personal erforderlich. Da Einstellungen während der KuA soweit nicht zulässig sind und man mit dem vorhandenen Personal nicht auskommt, will der AG über einen Dienstleister die benötigten MA reinnehmen. Ist das zulässig und seitens des BR mitbestimmungspflichtig?
Ich möchte noch erwähnen, dass dieser Dienstleister schon seit Jahren in unserem süddeutschen Betrieb für uns tätig ist.