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Können bei Kurzarbeit MA über Dienstleister eingesetzt werden?

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RosKaa
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben Kurzarbeit. Jetzt wurden für die Produktionshalle die schon vor längerer Zeit bestellten Anlagen geliefert und somit weiteres Personal erforderlich. Da Einstellungen während der KuA soweit nicht zulässig sind und man mit dem vorhandenen Personal nicht auskommt, will der AG über einen Dienstleister die benötigten MA reinnehmen. Ist das zulässig und seitens des BR mitbestimmungspflichtig? Ich möchte noch erwähnen, dass dieser Dienstleister schon seit Jahren in unserem süddeutschen Betrieb für uns tätig ist.

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Community-Antworten (1)

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diealte

03.08.2009 um 14:06 Uhr

RosKaa

Warum wird nicht einfach die Kurzarbeit beendet? Weiter wenn in einem Betrieb in einer Abteilung kruzgearbeitet wird in einer anderen Abteilung aber Personalbedarf besteht, der nicht durch Versetzung von AN aus der Abteilung mit Kurzarbeit gedeckt werden kann, kann man durchaus auch Personal einstellen.

Ich würde als BR mir hier an die Arbeitsverwaltung wenden, denn diese genehmigen ja die Kurzarbeit und zahlen auch.

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