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Abrechnungsnachweis Urlaubstage

S
samson
Jan 2018 bearbeitet

Meine Frage: Es wurde auf einer Betriebsratssitzung beschlossen kollektiv für alle Beschäftigte am 28,29 und 30.12 Urlaub zu entnehmen.

Ist es zulässig diese drei Urlaubstage im Vorfeld buchungstechnisch schon von der Abrechnung zu nehmen, obwohl die Urlaubstage erst im Dezember zum tragen kommen?

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Community-Antworten (2)

J
Jäger

31.07.2009 um 16:57 Uhr

Das geht und ist buchungstechnisch auch vollkommen in Ordnung!

D
diealte

31.07.2009 um 22:22 Uhr

??? seit wann bestimmt der BR wer wann Urlaub nimmt? Hat der BR denn auch ein Urlaubspolster für die Koll. welche keinen Urlaub mehr haben, weil sie ihn anders geplant hatten.

Habt ihr schon einmal die Koll und vor allem den AG gefragt was sie/er von eurer Idee halten/hält??

Der AG könnte Betriebsferien planen und dann dürfte der BR mitbestimmen.

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