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Betriebszugehörigkeit

V
Vshell
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine Frage die sehr schwer zu recherchieren ist.

Eine Bekannte arbeite zwei mal ein Jahr befristet bei einem Unternehmer. Danach bekam sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Jetzt zur Frage:

Werden dies beiden Jahre befristete Arbeit zur Betriebszugehörigkeit addiert oder nur der Zeitraum des unbefristeten Arbeitsvertrages.

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Community-Antworten (5)

P
pirat

31.07.2009 um 15:28 Uhr

@Vshell "Betriebszugehörigkeit" was gibt den der AV her....welche Formulierung der Betriebszugehörigkeit getroffen wurden?

.....Fitting RN 44 zu § 8 BetrVG: "Wird die Betriebszugehörigkeit unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nur tatsächlich unterbrochen, so sind nur kürzere tatsächliche Unterbrechungen der Tätigkeit ... für die Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit ohne Belang."

K
Kalapila

31.07.2009 um 17:19 Uhr

Da habe ich auch mal eine Frage... Ich wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und habe somit einen neuen Arbeitsvertrag! Darin ist festgelegt, dass ich Gratifikationen erst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit erhalte! Ist die Zeit meiner Ausbildung schon angerechnet oder startet meine Dazugehörigkeit neu????Ich habe direkt nach der Gesellenprüfung wieder gearbeitet! Liebe Grüße

L
Lotte

31.07.2009 um 18:12 Uhr

Kalapila, in Kündigungsverfahren vor dem Arbeitsgericht wird regelmäßig geurteilt, dass die Ausbildungszeit mit zur Betriebszugehörigkeit zählt und somit bei der Sozialauswahl berücksichtigt werden muss. Ob es juristisch haltbar ist, dass auch auf Deinen Fall zu übertragen, weiß ich nicht, würde es aber mit dieser Argumentation beim Arbeitgeber versuchen.

P
pirat

31.07.2009 um 21:12 Uhr

V
vshell

01.08.2009 um 16:57 Uhr

vielen dank für die antworten ....obwohl ich leider nur eine einzige auf meine frage bekam ....

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