Ich habe eine Frage die sehr schwer zu recherchieren ist.

Eine Bekannte arbeite zwei mal ein Jahr befristet bei einem Unternehmer. Danach bekam sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Jetzt zur Frage:

Werden dies beiden Jahre befristete Arbeit zur Betriebszugehörigkeit addiert oder nur der Zeitraum des unbefristeten Arbeitsvertrages.