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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebszugehörigkeit ab 25Jahre?

D
DerHelfer
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir haben einen AN der kündigen möchte. Er ist aktuell 26 Jahre alt und ist 2013 in unser Unternehmen gekommen. Seine Frage lautete: Wie lange seine Kündigungsfrist betragen würde. Laut TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) hätte er bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren ja 3 Monate. Da aber im Paragraph 622 BGB steht, dass die Betriebszugehörigkeit erst ab dem 25.Lebensjahr gezählt wird, sind wir unsicher mit der Betriebszugehörigkeit und somit auch mit der Kündigungsfrist.

Ich wäre euch echt dankbar, wenn ihr uns helfen könnt.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

02.09.2018 um 18:07 Uhr

Im 622 BGB steht im Absatz 4, das Regelungen im TV Vorrang haben. Was steht denn im TV dazu drin ?

C
Catweazle

02.09.2018 um 19:53 Uhr

Dass die Betriebszugehörigkeit erst ab dem 25.Lebensjahr gezählt wird ist wohl Geschichte. Es wird nicht mehr angewendet weil es gegen Europäisches Recht verstößt.

K
kratzbürste

02.09.2018 um 19:55 Uhr

Du solltest mal eine neuere Ausgabe des BGB besorgen. Die Regelung mit dem 25.Lebensjahr im § 622 ist schon vor vielen Jahren vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden.

Außerdem steht im 622er , dass durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Und da dieser offenbar günstiger ist, würde ohnehin das Günstigkeitsprinzip gelten.

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