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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betrug - bewußte Falschberechnung der Arbeitszeit

O
Oluscha
Jan 2018 bearbeitet

Bei der Überprüfung unserer abgerechneten Dienstpläne machten wir (BR) folgende Feststellung.

Bei einer MA (in der Probezeit, sehr schüchtern, sehr konfliktscheu) wird die Dienstzeit BEWUSST falsch berechnet, indem ihre (nur ihre) Dienstzeitenkürzel regelmäßig im Dienstplan mit einer Stunde zu wenig eingetragen(und damit berechnet) werden.

Verantwortlich für die Erstellung des Dienstplanes ist die stellv. Heimleitung (= keine leitende Angestellte i.S. ArbZG)

Die bewusste Falschberechnung der Dienstzeiten ist offensichtlich, weil:

  • im Dienstplanprogramm die Kürzel der Dienstzeitsymbole mit der entsprechenden Arbeitszeit hinterlegt sind
  • bei Erstellung des Dienstplanes nur das entsprechende Dienstplankürzel angeklickt und dem entsprechenden MA zu- geordnet werden muss (er hat dann automatisch die dazugehörige Arbeitszeitdauer)
  • bei dieser MA grundsätzlich eine Stunde ihrer erbrachten Arbeitszeitdauer laut Kürzel nicht in den Iststunden er- scheint (gelegentlich hat sie aber zwischendurch wieder die reguläre Arbeitszeit zum Kürzel)
  • die Verkürzung einer Arbeitszeit zum Dienstplankürzel nur manuell (also bewusst) vorgenommen werden kann.

So, jetzt also meine bitte um Eure Ratschläge. Aus meiner Sicht liegt hier zunächst einmal Betrug gemäß § 263 StGB vor. - stimmt ihr damit überein? Ich würde hier (auch wenn es eine AN betrifft) § 104 BetrVG beanspruchen (ob Versetzungs- oder Entlassungsforderung wäre noch zu überlegen) - ist diese "Gangart" gerechtfertigt oder würdet ihr andere Mittel bevorzugen

Danke Oluscha

7.91504

Community-Antworten (4)

B
Bonita

31.07.2009 um 11:46 Uhr

Hallo,

ich würde hier mal ganz entschieden eine Gangart zurückschalten. Wichtig ist doch, dass die MA in Probezeit die richtige Arbeitszeit angerechnet bekommt. Deshalb würde ich auf den Fehler aufmerksam mache und ihn korrigieren lassen, natürlich auch rückwirkend. Das könnt Ihr vielleicht so hinbekommen, dass die MA ganz außen vor bleibt, so unter dem Motto: wir haben gesehen...

Mit Unterstellungen, wie Betrug, StGB... würde ich mich sehr zurückhalten. Was sollte die beschuldigt Kollegin den von solchen Manipulationen haben? Normalerweise beginnt man kriminelle Machenschafte doch mit der Absicht, sich selbst eine Vorteil zu verschaffen. Es kann doch Irrtum, technischer Defekt, Schlamperei, Denkfehler... vorliegen. Meine Erfahrung ist, dass sich viele Intrigen, die man sich so in seiner Phantasie ausmalt, bei näherem Hinsehen als schlichte Schlamperei entpuppen.

Fragt Euch, was Ihr erreichen wollt! Als erstes doch wohl, der MA zu helfen. Dazu gibt es andere Mittel. Und dann: Wiederholung vermeiden. Das dürfte auch zu erreichen sein, wenn ihr auf den Fehler aufmerksam macht, denn damit wäre die -unterstellte- Betrügerin ja ertappt. Und Rache, Maßregelung... sollte nicht Aufgabe von BR sein

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Oluscha

31.07.2009 um 12:10 Uhr

@ Bonita Es ist immer schwierig, in den Beiträgen alle Umstände von vornherein anzugeben. Also, die stell. Heimleitung wurde in den letzten Monaten immer wieder von uns wegen falschen Endabrechnungen der Dienstpläne (stets zu Ungunsten der AN)angesprochen. Den Verdacht, dass dies bewußt geschah, hatten wir schon mehrmals. Weil aber auch immer die Möglichkeit bestand, dass es sich um ein Versehen handeln könnte, haben wir uns mit der Korrektur zufrieden gegeben. Dieser Fall ist aber eindeutig eine bewußte Manipulation - so dass wir uns auf jeden Fall in der Handlungspflicht sehen.

Was die Stellv. HL davon hat? Naja - wir erteilen z.Z. keine Zustimmungen zu Überstunden mehr (wegen sehr hohem Überstundenstand unserer MA) Die Heimleitung lehnt Neueinstellungen aber ab. Wenn es die stellv. HL schafft den Überstand zu reduzieren (die Mittel scheinen ihr dabei egal zu sein), würde das ihre Position sehr festigen.

Uns geht es absolut nicht um machtgeiles ausleben von Rachegedanken oder Ähnlichem!!! Es geht hier ausschließlich darum, dass MA nicht um ihre Arbeitszeit bewusst betrogen werden.

Aber trotzdem Danke für deine Meinung! :-)

S
sensenmann

31.07.2009 um 12:35 Uhr

stellv. Heimleitung (= keine leitende Angestellte i.S. ArbZG)

was steht denn im ArbZG zur Definition leitende Angestellte?

O
Oluscha

31.07.2009 um 12:58 Uhr

@ sensenmann

Keine Ahnung wie ich auf ArbZG gekommen bin - ist natürlich Quatsch!!! ;-)

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