Bei der Überprüfung unserer abgerechneten Dienstpläne machten wir (BR) folgende Feststellung.

Bei einer MA (in der Probezeit, sehr schüchtern, sehr konfliktscheu) wird die Dienstzeit BEWUSST falsch berechnet, indem ihre (nur ihre) Dienstzeitenkürzel regelmäßig im Dienstplan mit einer Stunde zu wenig eingetragen(und damit berechnet) werden.

Verantwortlich für die Erstellung des Dienstplanes ist die stellv. Heimleitung (= keine leitende Angestellte i.S. ArbZG)

Die bewusste Falschberechnung der Dienstzeiten ist offensichtlich, weil:

- im Dienstplanprogramm die Kürzel der Dienstzeitsymbole mit der entsprechenden Arbeitszeit hinterlegt sind
- bei Erstellung des Dienstplanes nur das entsprechende Dienstplankürzel angeklickt und dem entsprechenden MA zu-
geordnet werden muss (er hat dann automatisch die dazugehörige Arbeitszeitdauer)
- bei dieser MA grundsätzlich eine Stunde ihrer erbrachten Arbeitszeitdauer laut Kürzel nicht in den Iststunden er-
scheint (gelegentlich hat sie aber zwischendurch wieder die reguläre Arbeitszeit zum Kürzel)
- die Verkürzung einer Arbeitszeit zum Dienstplankürzel nur manuell (also bewusst) vorgenommen werden kann.

So, jetzt also meine bitte um Eure Ratschläge.
Aus meiner Sicht liegt hier zunächst einmal Betrug gemäß § 263 StGB vor.
- stimmt ihr damit überein?
Ich würde hier (auch wenn es eine AN betrifft) § 104 BetrVG beanspruchen (ob Versetzungs- oder Entlassungsforderung wäre noch zu überlegen)
- ist diese "Gangart" gerechtfertigt oder würdet ihr andere Mittel bevorzugen

Danke Oluscha