Erstellt am 20.05.2011 um 20:39 Uhr von nicoline
Rolfi,
steht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas zu Ausschlussfristen?
Erstellt am 20.05.2011 um 20:41 Uhr von Kölner
@Rolfi
Zwischen 3 und 47 Monaten. - wie es eben im AV oder TV steht!
Erstellt am 20.05.2011 um 22:42 Uhr von wahlvst
Hast Du Deine Forderungen schriftlich geltend gemacht?
Denn, eine schriftliche Aufforderung stoppt den Ablauf von Verjährung- und Ausschlussfristen.
Das Angebot nun vom AG bestätigt, dass deine Forderungen zu Recht bestehen. Doch bei diesem AG würde ich nun den Weg zum Anwalt empfehlen. Doch man muss dann auch die Kosten bedenken. Daher kann man für dich hoffen, dass Du hier Rechtsschutz hast.
Das ist wohl Kölner entfallen, denn dann spielt es keine Rolle welche Ausschlussfristen gelten.
Erstellt am 20.05.2011 um 22:49 Uhr von Lotte
wahlvst,
bei zweistufigen Ausschlussfristen ist der Klageweg nach schriftlicher Geltendmachung zwingend. Da reicht das Schriftstück nicht.
Rolfi,
schau mal hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Ausschlussfristen.html
Erstellt am 21.05.2011 um 08:43 Uhr von wahlvst
Hallo Lotte, stimmt mit den zweistufigen.
Doch diese sind gerade in kleineren Betrieben selten. Weiter dürften solche auch bei deisem Zeitraum hier noch nicht abgelaufen sein. Daher ja auch der Hinweis sofort zum Anwalt. Doch auch der Hinweis, wenn der AN hier keinen Rechtsschutz hat, kann er sich den Weg zum Anwalt und Gericht leider wohl schenken. Denn die Kosten der Klage dürften wohl den Lohnunterschied also das ausstehende Geld schlucken.
Da es hier nur um Lohnbestandteile, also nur geringere Beträge, geht, dürfte es wohl leider auch schwer sein wegen der fehlenden Bedürftigkeit, hier Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Doch dieses alles kann wohl nur ein Anwalt feststellen.
Erstellt am 22.05.2011 um 11:29 Uhr von DerAlteHeini
Rolfi
Das hier nur ein Anwalt helfen kann, ist Quatsch.
Prüfe als erstes, ob es in einen gültigen Tarifvertrag oder in deinem Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist gibt. Hast du deine Forderung in der Vergangenheit nicht schriftlich geltend gemacht, kannst du leider nur unter Beachtung einer eventuellen Ausschlussfrist deinen Anspruch geltend machen. Jetzt errechnest du deinen Anspruch und gehst damit zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts. Die Rechtsantragsstelle nimmt kostenlos deinen Antrag auf; damit ist schon die Klage eingereicht. Nach kurzer Zeit erhältst du und dein Arbeitgeber eine Terminfestsetzung für die Klage.
WICHTIG und gegen die Meinung von einigen User, es werde KEINE Gerichtskosten fällig.
Möglich ist aber, dass das Arbeitsgericht die anfallenden Portokosten und Kost für Fotokopien einfordert.
Ach ja,die gesetzliche Verjährungsfrist für solche Forderungen, beträgt 3 Jahre.