Wir haben eine Kollegen der eine Krankheit vorgetäuscht hat, der Arbeitgeber hat sich gewundert wieso er nach 3 Tagen schon wieder auf Arbeit ist. Der angebliche kranke Kollege hat erzählt das er reanimiert wurde usw. Der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht war genommen und zum Betriebsarzt geschickt. Der angeblich "schwerkranke" Kollege ist gesund. Vermutungen warum und weshalb der Kollege krank war lass ich mal weg. ( Er hat den Betrug zugegeben)
Unser AG will dem Kollegen wegen Vertrauensbruch/ Betrug eine Abmahnung aussprechen.
Da er ein Vertrauensbruch begangen hat will der AG den Kollegen von seinen Aufgaben mit Personal entbinden und ihn zurückstufen arbeitsmäßig. Der AG hat den BR informiert. Meine Frage hat der AG Weisungsrecht und sollen wir als BR dem ganzen zustimmen.