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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrtkosten; statt Kurzarbeit in einer Tochterfirma arbeiten - muss der AG den Mitfahrern eine gewisse Auslöse bezahlen, es ist ja eine Dienstreise?

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Gelab
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb müssen wir statt Kurzarbeit in einer Tochterfirma arbeiten, welche etwa 35 km entfernt ist (jeder AN bisher eine Woche). Die Fahrtkosten werden dem jeweiligen Fahrer bezahlt, da wir als Fahrgemeinschaft fahren. Nun meine Frage: muss der AG den Mitfahrern ein gewisse Auslöse bezahlen, es ist ja eine Dienstreise? Es grüßt Gela

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Community-Antworten (4)

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TROISDORFER

30.07.2009 um 07:54 Uhr

Hallo Gelab, Eine Auslöse bezahlen ??? Wofür sie haben doch keine Kosten als Mitfahrer . Eine Dienstreise ist es nicht,es ist der Weg zur Arbeit, wie ihr zur Arbeit kommt ist eure sache ... Mfg Troisdorfer

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Gelab

30.07.2009 um 16:45 Uhr

Hallo Troisdorfer, eigentlich auch meine Meinung, aber weil AN mich angesprochen haben, wollte ich eine genaue Antwort haben. Danke erst mal. Gruß Gela

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TROISDORFER

30.07.2009 um 21:02 Uhr

Hallo Gelab,wir haben 6 Monate Kurzarbeit hinter uns,mit einen enormen Lohnverlust . Mich hätte es gefreut ,die 35 Km zu Arbeitsstätte zu fahren und keine Kurzarbeit zu leisten . Das euer AG erstmal versucht die Kurzarbeit zu entgehen ist schon von Vorteil für euch, nach der Kurzarbeit kommen meistens die Betriebsbedingten Kündigungen . Habt ihr eine BV abgeschossen,die Zeitlich befristet ist ? Mfg Troisdofer

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Gelab

30.07.2009 um 23:52 Uhr

Hallo Troisdorfer, wir sind ein Saisonbetrieb und jetzt geht die Arbeit wieder richtig los, ich hatte seit März etwa 9 Tage Kurzarbeit hält sich also in Grenzen. Ich hatte mich hier in diesem Forum schon über eine richtig formulierte BV erkundigt, naja unterzeichnet hat unser AG eine kurze BV, hatte eine bessere formuliert, welche nicht angenommen wurde, schade. Es grüßt Gela

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