W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden Anweisung durch AG - GL beruft sich auf Notfälle?

S
Sandokan
Jan 2018 bearbeitet

Hi,unser Betrieb arbeitet rund um die Uhr.Durch die schlechte Personalpolitik sind wir ständig unterbesetzt.Jetzt ist es sogar passiert dass Mitarbeiter zu Überstunden von mehr als 10std.gezwungen wurden.Es kam sogar vor dass Mitarbeiter 14-15std.gearbeitet haben.Der BR sagt zwar die hätten der GL mitgeteilt dieses zu unterlassen,aber die GL beruft sich auf Notfälle.Was sagt ihr denn dazu?

4.46605

Community-Antworten (5)

R
rolfo

29.07.2009 um 17:27 Uhr

Schlechte Personalpolitik und Auftragsbewältigung sind keine Notfälle. Unter Notfällen versteht man " Brand, Hochwasser etc., sonst nichts. Den AG auffordern dies sofort zu unterbinden, notfalls Unterlassungsklage und Einschaltung der Gewerbeaufsicht.

S
Solarkrieger

29.07.2009 um 17:52 Uhr

Das sind ja nen ganzer Sack voll mit Verstößen. Zum einen das MBR des BR nach §§ 80 u 87. Verstoß gegen das AZG. Ich denke mal auch die BG dürfte sowas interessieren, denn hier ist auch ein erhöhtes Unfallpotenzial gegeben. Euer BR sollte und muß hier unbedingt handeln und das schnell. Da es wie rolfo schon schrieb keinen wirklichen Notfall für solche Maßnahmen gibt sehe ich den BR gezwungen die Keule auszupacken.

E
Erwin

29.07.2009 um 18:41 Uhr

@Sandokan

Ganz einfach einmal die für das Arbeitszeitgesetz zuständige Behörde (Gewerbeaufsichtsamt) anrufen und diese auf die Sachverhalte hinweisen und bitten zu handeln. Eigentlich braucht man nicht bitten, meistens ;-(

Die erklären dann gegen entsprechende Kosten (Ordnungsgelder) dem AG das ArbZG. Alles anonym.

D
diealte

29.07.2009 um 18:43 Uhr

Sandokan

Der BR müsste hier dann handeln, Beschluss und RA mit Verfahren vor dem ArbG beauftragen dem AG dieses zu unterlassen.

O
Oluscha

31.07.2009 um 01:42 Uhr

@ Sandokan Will der AG sich auf Notfälle berufen, geht das nur auf Grund des § 14 ArbZG. Dieser § hat aber sehr eng gesteckte Grenzen - solltest du dir mal anschauen. Eine werktägliche Arbeitszeit von bis zu 15 Stunden geht (vorausgesetzt ihr habt keine Regelungen des § 7 ArbZG mit entsprechenden Bereitschaftsdiensten) gar nicht. Hier hat @ rolfo völlig Recht. Ein Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt und der AG hat ein grosses Problem. Ihr, als BR könntet diese Möglichkeit aber auch als Droh- und Druckpotential einsetzen, um eine, für eure MA besonders günstige Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit durzusetzen. ( Gleiches haben wir mit selben Sachverhalt gerade erfolgreich geschafft!!!)

Ihre Antwort