Außertariflich, wegen mehr Kohle... und einer anderen Aufgabe?
Hallo liebe Betriebsräte,ich brauche euren Rat.
Ich selbst bin GBR- Vorsitzender. Jedoch geht es hier nicht um mich, sondern um eine Mitarbeiterin in unserem Unternehmen. Sie hat sich nun an mich gewendet, da der örtliche Betriebsrat ihr nicht helfen will. Sie schein nicht gerade zu den beliebten zu gehören. Das aber spielt hier keine Rolle.
Zum Schverhalt: Die o.g. Kollegin, ist seit 01.04.2001 in unserem Unternehmen, damals als Dispatcherin im Schichtdienst, was soviel heißt, auch an Sonntagen (50% Zuschlag) und Feiertagen. (100% Zuschlag)
Im Oktober 2003 ist bei der besagten Niederlassung, durch eine Eigenkündigung, ein Arbeitsplatz für die zu besetzende Stelle als Dienstplanerin frei geworden. Hierrauf bewarb sich die o.g. Kollegin, (nennen wir Sie mal ab jetzt Paula) und bekam auch diese Stelle. Mit der neuen Aufgabe, erhöhte sich auch Ihr Bruttolohn um 300 €! Paula bekam vom Niederlassungleiter ein Schriftstück, in dem die besagte Lohnerhöhung stand und die üblichen Glückwunschflosgeln. Gesagt und getan, die Kolleginn Paula hat sich gut eingearbeiten und macht ihren Job ganz gut! Weiterhin in einem 6-3 Tagerhythmus (6 Tage arbeiten und 3 Tage frei, so ist unser Schichtrhythmus)
Seit einem halben Jahr vertritt der örtlich Betriebsrat die Meinung, dass die Kolleginn Paula, eine außertarifliche Angestellte ist und Sie müsse nur noch von Montag bis Freitag arbeiten. Der örtliche BR vertritt auch die Meinung, dass dieser für Sie nicht mehr zuständig wäre.
Mittlerweile hat die Geschäftsführung, die Niederlassungsleitung ausgewechselt. Der neue Niederlassungsleiter, hat sich mit dem örtlichen BR verabredet, dass in Zukunft die Dienstplanerin Paula, nur noch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:30 Uhr oder von 09:00 bis 18:00 Uhr ihren Dienst zu verrichtet. Der örtlichen BR bekam auch ein entsprechende Anhörung, welche dieser "keine Stellungsnahme abgegeben hat"!
Daraufhin bekam Paula eine Dienstanweisung mit den entsprechenden Inhalt, bezüglich der neuen Dienstzeiten! Auf Frage von Paula an den neuen Niederlassungsleiter, ob Sie einen Ausgleich für die Sonn.- und Feiertage bekäme, wurde diese mit der Antwort entgegnet, dass der Ausgleich bereits im Jahre 2003, durch die Lohnerhöhung von 300€ abgegolten ist.
Hier vertrete ich nun die Meinung, da keine Änderungskündigung vorlag, hat die Kollegin nach wie vor einen Anspruch darauf, am Schichtrhythmus teil zu nehmen, (dieser ist Bestandteil einer Betriebsvereinbarung) da hier ihr finanzieller nachteil entsteht. Des Weiteren, bin ich der Auffassung, wo kein Tarifvertrag ist, kann es auch keine außertarifliche Angestellte geben. (Nicht im Sinne des § 5 BetrVG) In unserem Unternehmen, gibt es generell, keinen Tarifvertrag, alles ist durch Betriebsvereinbarungen geregelt.
Die Kollegin droht nun mit Klage, wenn der Versuch, (sich an den GBR- Vorsitzenden zu wenden) scheitert.
Nun meine Frage an euch: Wie würdet ihr den Fall lösen...!
Liebe Grüße
GBRMuffel
Community-Antworten (11)
28.07.2009 um 23:12 Uhr
Hallo, ihr kennt aber schon den Tarifvorrang nach §77, Abs. 3 Betr.VG ? Was ist denn bezüglich Arbeitszeit im AV von "paula" geregelt?
Mfg, Lohengrin
28.07.2009 um 23:38 Uhr
Im AV von Paula ist geregelt, dass Sie im Monat durchschnittlich 173 Stunden arbeiten muss. Sowie im Schichtdienst! Der AV ist mit Unterschrift vom 29.03.2001...
§77 Abs. 3, sorry muss ich nachschauen...
28.07.2009 um 23:55 Uhr
Ich helfe mal ein wenig, du schriebst "In unserem Unternehmen, gibt es generell, keinen Tarifvertrag, alles ist durch Betriebsvereinbarungen geregelt." Daher meine Frage bezüglich § 77 Abs.3 Tarifvorrang. Aber zurück zur Frage, wie kommt der örtliche BR eigentlich nach über 5 Jahren darauf das "Paula" nun nicht mehr wie bisher im Schichtrythmus arbeiten soll/kann ? Es scheint doch bisher niemanden gestört zu haben, Du kennst die Umstände besser, wie wäre es mit "betrieblicher Übung"?
Mfg, Lohengrin
29.07.2009 um 00:04 Uhr
OK, der örtliche BR, ist gegenüber Paula sehr voreingenommen. Ich schätze auch mal, dass hier ein gewisser Neid mit im Spiel ist, wegen der damaligen Lohnerhöhung (freiwillige Leistung des Arbeitgeber).
Du hast mich aber auf eine gute Idee gebracht: Betriebliche Übung, sehr gut... Werde mich gleich mal darüber her machen!
Danke!
GBRMuffel
29.07.2009 um 00:11 Uhr
Sehr gerne, Ich hoffe es bringt was. Mir ist noch eingefallen wenn im AV Schichtdienst vereinbart wurde, müsste doch Euer Schichtplan auch gelten bzw. weiterhin gelten. Übrigens bin Ich der gleichen Ansicht bezüglich Änderungskündigung. Du kannst ja mal hier schreiben was daraus wurde.
Mfg, Lohengrin
29.07.2009 um 00:15 Uhr
Ja, im AV steht Schichtdienst...!
Werde vom Ausgang weiter berichten...
bis denne!
29.07.2009 um 08:30 Uhr
Hallo GBRMuffel, Diese Andgelegenheit fällt nicht in Deinen Zuständigkeitsbereich! Oder leigt Dir eine Beschlußfassung des Standort-BR vor, dass Du tätig werden sollst??????
Personelle Einzelmaßnahmen, §99 BetrVG fallen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Betriebsräte.
Nach § 50 Abs. 2 BetrVG "kann" der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Gesamtbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Für die Beauftragung des Gesamtbetriebsrats ist ein entsprechender Mehrheitsbeschluss des Betriebsrats erforderlich. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Dem Arbeitgeber ist entsprechende Mitteilung zu machen.
29.07.2009 um 10:06 Uhr
Hallo Werner, Zuständigkeit hin oder her, die Kollegin braucht Hilfe, die sie vom BR nicht bekommt, der GBR wird offiziell nicht für sie tätig, gibt ihr aber Schützenhilfe, bespricht evtl. das Problem auf der nächsten GBR Sitzung, wirkt so auf den örtlichen BR ein oder gar auf die übergeordnete Geschäftsleitung. Also, wo liegts Problem?
29.07.2009 um 10:19 Uhr
Hallo rolfo, ich hab kein Problem. So wie Du die Vorgehensweise beschreibst ist absolut nichts einzuwenden. Ich wollte nur nicht das der Kollege übers Ziel hinausschießt.
29.07.2009 um 10:33 Uhr
Hallo Werner, habe auch nicht angenommen dass du ein Problem hast, sorry.
29.07.2009 um 10:44 Uhr
Hallo rolfo, wir kennen uns schon recht lange aus diversen Foren. Ich habe mich nicht von Dir angegriffen gefühlt. Hoffe nicht das ich Dir diese Eindruck vermittelt habe.
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