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Wiedereingliederung

M
M.B.1962
Jul 2020 bearbeitet

Ich bin seit dem 01.07 in der Wiedereingliederung. Ich arbeite in einem Kaffeehaus. Der Wiedereingliederungsplan wurde von meinem Arzt erstellt. Schwerbehindertenausweis mit 70% . Meine Frage ist...darf ich Sonntags eingeteilt werden. .oder 8 Tage ( von Donnerstag bist Donnerstag ..einschließlich Samstag und Sonntag ) arbeiten. Ich finde im Internet keine Regelung dafür. Dort geht man von einer 5 Tage Woche aus.

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Community-Antworten (4)

U
UdoWoe

24.07.2020 um 11:36 Uhr

Ich antworte mal etwas Laienhaft ohne es belegen zu können. Die Wiedereingliederung bedeutet ja, dass die Person ausprobiert wie weit Sie Gesundheitlich in der Lage ist ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Da du ja wohl normalerweise auch Sonntags arbeitest, würde ich mal sagen, die Sonntagsarbeit (swoweit die entsprechenden Arbeitsschutzrechtlichen Fragen geklärt sind) gehört auch zu deiner normalen Arbeitsverpflichtung. Für mich gebe es keinen ersichtlichen Grund zu sagen, du darfst Sonntags nicht arbeiten. Gerade die Zeit der Wiedereingliederung, also die Gewöhnung an den normalen Arbeitstag soll ja dazu genutzt werden um zu schauen ob du die Belastung des Arbeitsalltages schaffst. Klar geht man im Normalfall von einer 5-Tage-Woche aus, es gibt aber genügend Berufe wo es eine 6-Tage-Woche gibt. Ich würde mal deinen Arzt oder die Krankenkasse dazu befragen.

T
Thomas63

24.07.2020 um 11:48 Uhr

Hast du Deinem Arzt der die Widereingliederung veranlasst hat informiert das Du am Wochenende arbeitest damit Er das ggf. berücksichtigen kann?

M
M.B.1962

26.07.2020 um 11:48 Uhr

Habe zum Teil 7Tage durchgearbeitet. Zwar nur Stundenweise..doch ich glaube nicht das es Sinn und Zweck ist einen Wiedereingliederer zu verheizen. Es sollte so sein das ich als zusätzliche Kraft , da ich ja von der Krankenkasse bezahlt werde, in der Schicht bin. Ich werde als volle Kraft eingesetzt. Von Anfang an.

D
DummerHund

27.07.2020 um 01:41 Uhr

Die Widereingliederung hier richtet sich ja nach deiner beruflichen Tätigkeit und nicht nach der eines Bandmitarbeiters oder Maurer. Wenn dein Arzt einen Widereingliederungsplan erstellt hat, ist der verbindlich. Der Arzt wird schon wissen als was du beschäftigt bist und hat dies bei der Erstellung des Plans mit berücksichtigt. Fühlst du dich nach einiger Zeit überfordert musst du die mit dem Arzt besprechen.

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