Uns, einem BR in einem Altenpflegeheim, liegt ein Dienstplan für unseren Ambulanten Dienst zur Genehmigung vor, mit dem wir ein Problem haben. Darin werden zwei Kollegen mit Diensten eingeplant, die bislang im stationären Dienst tätig waren. Ein Antrag auf Versetzung liegt uns nicht vor. Ist dies ein Grund den Dienstplan abzulehnen?
In einem ähnlich gelagerten Fall, der jetzt vor Gericht entschieden werden wird, wirft uns der ArbGeber nämlich vor, dass eine Ablehnung des Dienstplans aus diesem Grund "Amtsmissbrauch" des BR wäre, weil der BR statt der Ablehnung des Dienstplans einen separaten "Antrag auf Unterlassung des Einsatzes von Mitarbeitern ohne Zustimmung des BR" hätte stellen müssen.