Erstellt am 26.07.2009 um 09:19 Uhr von Immie
@Lenin
Ihr habt aber schon vorher mal den Kommentar zum §99 BetrVG gelesen?
Erstellt am 26.07.2009 um 10:45 Uhr von erwin
@Lenin
Der Br hat doch wegen des anstehenden Falles vor dem ArbG einen Anwalt. Also nutzt den und kommt dem Rat des AG nach "Antrag auf Unterlassung des Einsatzes von Mitarbeitern ohne Zustimmung des BR"
Als nächstes dann gleich Beschlüsse über Schulungen, denn dieser bedarf es hier wohl, fassen und Schlungen besuchen
Erstellt am 26.07.2009 um 10:59 Uhr von Immie
@Lenin
Und was steht im AV der betroffenen AN?
Erstellt am 27.07.2009 um 14:51 Uhr von waschbär
@Lenin,
erst mal fragt ihr den AG, bitte wie es kommt das ihr von der Versetzung nichts mit bekommen habt !
Danach kann er ja mal fragen wer hier was misstbraucht ! z.B er das Di-recht !!!!
Natürlich müsst ihr wissen, das auch Dienstüläne OHNE BR zustimmung Umgesetzt werden. Da sind die ollen Richter leider sehr Schlank und Arbeiten dem AG in die Hand :-(((
ABER .... Lasst euch nicht Foppen, wegen Amtsmissbraucht.... Das Googelt mal .-)))))