Überstunden
Wie berechnet man die 17 Wochenregelung im Einzelhandel?
Community-Antworten (1)
23.07.2020 um 10:07 Uhr
Man addiere die Arbeitszeit von 17 Wochen, teile die Summe dann durch 17. Die Durchschnittszahl vergleicht man dann mit den vertraglich vereinbarten Stunden. Sind die Durchschnittsstunden 20 % höher hat man einen Anspruch auf Erhöung der Wochenarbeitszeit. BAG 9AZR 95/19
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