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Überstunden

M
Metzi
Jul 2020 bearbeitet

Wie berechnet man die 17 Wochenregelung im Einzelhandel?

30201

Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

23.07.2020 um 10:07 Uhr

Man addiere die Arbeitszeit von 17 Wochen, teile die Summe dann durch 17. Die Durchschnittszahl vergleicht man dann mit den vertraglich vereinbarten Stunden. Sind die Durchschnittsstunden 20 % höher hat man einen Anspruch auf Erhöung der Wochenarbeitszeit. BAG 9AZR 95/19

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