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Urlaub nehmen bei höherer Gewalt???

B
betriebsraetin
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen@ all. Ein Blitz hat heute nacht eine Linie bei uns getroffen. Die Anlage steht. Die Mitarbeiter wurden darüber informiert. Müssen die Kollegen für die Zeit des Ausfalls Urlaub nehmen, oder wäre das bezahlte Freistellung wg. höherer Gewalt? Gibt es dazu §§? Danke für eine Antwort.

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Community-Antworten (1)

S
Solarkrieger

23.07.2009 um 10:40 Uhr

Also aus der Sicht das da die MA nun mal nichts für können ( der Chef zwar auch nicht) ist es m.E. Betriebsrisiko und muß bezahlt werden. Denke mal hier ist § 615 BGB anzuwenden.

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