Ist massiver Schneefall höherer Gewalt?
Wie wird laut Arbeitsgesetz die Ausfallzeit bei höherer Gewalt (z. B. Glatteis, keine öffentliche Verkehrsmittel,hoher Schnee etc.) geregelt? Aktuelles Beispiel : Drei Krankenpflegeschüler konnten aufgrund des massiven Schneefalls in unserer Region nicht zum Unterricht ( = bezahlte Arbeitszeit ) erscheinen .
Community-Antworten (1)
08.03.2006 um 16:00 Uhr
Komisch,darüber habe ich mir heute morgen etwas aus dem Internet gezogen.
Das Bundesarbeutsgericht spricht in solchen Fällen von einem durch witterungsbedingte Verkehrsverhältnisse bestehenden Wegerisiko. (BAG 8.9.1982,AP Nr.59 zu § 616 BGB)
Dafür hat der AG nicht einzustehen,der AN hat kein Anrecht auf Bezahlung.
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