Erstellt am 22.07.2009 um 22:49 Uhr von ridgeback
@einerfüralle,
dafür müßte man Wissen, was vertraglich vereinbart wurde.
Erstellt am 22.07.2009 um 23:04 Uhr von einerfüralle
Du meinst man kann den Zeitraum flexibel regeln? Angenommen da ist nicht viel geredet worden so in der Art wie " Herr XY haben sie Interesse in Abteilung XY den Job des Vorarbeiters zu machen? " und der Kollege war einverstanden und hat vortan den Job gemacht und dementsprechen verdient aber es ist nie in der Form etwas schrifliches vereinbart worden dann kann ihm von heute auf morgen wieder der alte Lon gezahlt werden? Nur in dem Fall daß in einem schriftlichem Vertrag ein Zeitraum vereinbart wurde nach welcher Zeit er wieder zurückgestuft werden würde müßte sich auch an diesen Zeitrahmen gehalten werden?
Erstellt am 23.07.2009 um 08:21 Uhr von konrad
Hallo einerfüralle
Gilt den ein Tarifvertrag ? Und wenn was steht da drin zu Übergangsfristen. und Lohnsicherung ? Was steht im Arbeitsvertrag ?
Wenn schriftlich nichts vereinbart wurde ist das schwierig zu beweisen und der Lohn könnte durchaus der bisherigen Arbeit angepasst werden.
Erstellt am 23.07.2009 um 08:50 Uhr von einerfüralle
Hallo Konrad, ich befürchte der Kollege hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Bei uns müßte noch der Manteltarifvertrag Metall/Elektro von vor 4 Jahren gelten, seit dieser Zeit ist unser Chef nicht mehr im Arbeitgeberverband. Also muüssen in diesem Fall 2 Dinge beachtet werden, was steht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag für den Fall daß der Kollege wieder zurückgestuft bzw umgruppiert wird und was sagt ein für uns gültiger Tarifvertrag darüber. Okay danke für deine Hilfe, das werde ich versuchen heute heraus zu bekommen.
Erstellt am 23.07.2009 um 14:18 Uhr von kriegsrat
auch mündliche arbeitsverträge sind gültig
man könnte hier auch anders argumentieren
falls die "beförderung" mündlich erfolgte, ist dadurch eine "konkludente" änderung des arbeitsvertrages zustandegekommen
der im falle einer "degradierung" nur per änderungskündigung geändert werden könnte
der kollege könnte nun der änderung zustimmen, dann ist er wieder das, was er vorher war
oder er könnte dem AG erklären, daß er unter vorbehalt animmt, und anschließend vor dem arbeitsgericht individualrechtlich die rechtmässigkeit dieser massnahme klären lassen
eure beteiligungsrechte bei kündigungen kennt ihr ja.........
Erstellt am 23.07.2009 um 22:34 Uhr von einerfüralle
jau man muß uns anhörn aber nicht zuhörn! Der Junge ist froh daß er noch einen Job hat und würde den Teufel tun sich dagegen zu wehren. Jetzt fährt er wieder mit seiner Ameise Europaletten durch die Gegend. Er hatte für seine Beförderung zum Vorarbeiter sowieso nur 50 Cent pro Stunde mehr gekriegt. Jetzt 3 Monate später bezieht er die immer noch, man scheint sich also an die 6 Monate Frist zu halten. Danke für deine Infos Kriegsrat!
Erstellt am 23.07.2009 um 22:53 Uhr von Lotte
einerfüralle,
Ihr könntet aber auch davon ausgehen, dass es sich um eine Versetzung nach § 95 (3) BetrVG handelt. Es gibt ja anscheinend keinen schriftlichen Vertrag, also könnte der BR ja auch in diese Richtung denken. Insbesondere es ja nicht zu einem neuen Vertrag kam, oder? Hier wäre eine Ablehnung dieser Versetzung viel weitreichender als ein Widerspruch bei Kündigung.
Frage ist aber, ob dem Kollegen damit wirklich geholfen wäre.
Erstellt am 23.07.2009 um 23:06 Uhr von einerfüralle
Nee nicht wirklich, unser Chef hat sich das schon mal zig Tausend Euro kosten lassen ein unliebsames Betriebsratsmitglied los zu werden und das hat er geschafft. Wenn man davon ausgeht daß man im Jahr ca 30000 Euro Brutto verdient kannst du dir ausrechnen wie weit man mit 20000 Euro Abfindung kommt von denen man alles über 10000 Euro auch noch versteuern müßte. Im übrigen verfährt unser Personal CHef nach Gutsherren Art, es wird eingestellt versetzt oder verschoben wie´s im gerade paßt. Die Spatzen pfeifen es kurz drauf von den Dächern aber der BR ist noch voll Ahnungslos. Wir haben das mal auf einer Sitzung ihm gegenüber Abgemahnt und er sagte nur " Ja,ja " und ist gegangen. Was sollen wir machen,echt das Arbeitsgericht wegen sowas einschalten? Das nennt man doch mit Spatzen auf Kanonen schiessen oder so ähnlich. MfG