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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohngruppen Zurückstufung

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einerfüralle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

könnt ihr mir bitte sagen ab wann man wieder in seine alte Lohngruppe zurückgestuft werden kann wenn man erst befördert wurde zum sagen wir mal Vorarbeiter (Lohngruppe Angestellte) und dann wieder zurück an seine alte Stelle muß zum sagen wir mal Facharbeiter Lohngruppe 7. Bei uns ist jemand der in der Logistik beschäftigt war und eigentlich Mädchen für alles war (auch Drecksmädchen) plötzlich in einer anderen Halle als Vorarbeiter eingestzt worden mit der dafür vorgesehenen Entlohnung. Nach einem Jahr oder etwas länger fiel dem Chef ein daß der Kollege die Stelle nicht zu seiner Befriedigung ausfüllte und hat ihn in seine alte Stellung zurückbefördert. Meine Frage an euch lautet nun, " Wie lange muß der Chef dem Kollegen seinen Vorarbeiterlohn weiter bezahlen bevor er ihn zurückstufen kann? Im vorraus herzlichen Dank für euren Rat und eure Hilfe.

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Community-Antworten (8)

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ridgeback

23.07.2009 um 00:49 Uhr

@einerfüralle, dafür müßte man Wissen, was vertraglich vereinbart wurde.

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einerfüralle

23.07.2009 um 01:04 Uhr

Du meinst man kann den Zeitraum flexibel regeln? Angenommen da ist nicht viel geredet worden so in der Art wie " Herr XY haben sie Interesse in Abteilung XY den Job des Vorarbeiters zu machen? " und der Kollege war einverstanden und hat vortan den Job gemacht und dementsprechen verdient aber es ist nie in der Form etwas schrifliches vereinbart worden dann kann ihm von heute auf morgen wieder der alte Lon gezahlt werden? Nur in dem Fall daß in einem schriftlichem Vertrag ein Zeitraum vereinbart wurde nach welcher Zeit er wieder zurückgestuft werden würde müßte sich auch an diesen Zeitrahmen gehalten werden?

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Konrad

23.07.2009 um 10:21 Uhr

Hallo einerfüralle Gilt den ein Tarifvertrag ? Und wenn was steht da drin zu Übergangsfristen. und Lohnsicherung ? Was steht im Arbeitsvertrag ? Wenn schriftlich nichts vereinbart wurde ist das schwierig zu beweisen und der Lohn könnte durchaus der bisherigen Arbeit angepasst werden.

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einerfüralle

23.07.2009 um 10:50 Uhr

Hallo Konrad, ich befürchte der Kollege hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Bei uns müßte noch der Manteltarifvertrag Metall/Elektro von vor 4 Jahren gelten, seit dieser Zeit ist unser Chef nicht mehr im Arbeitgeberverband. Also muüssen in diesem Fall 2 Dinge beachtet werden, was steht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag für den Fall daß der Kollege wieder zurückgestuft bzw umgruppiert wird und was sagt ein für uns gültiger Tarifvertrag darüber. Okay danke für deine Hilfe, das werde ich versuchen heute heraus zu bekommen.

K
Kriegsrat

23.07.2009 um 16:18 Uhr

auch mündliche arbeitsverträge sind gültig man könnte hier auch anders argumentieren falls die "beförderung" mündlich erfolgte, ist dadurch eine "konkludente" änderung des arbeitsvertrages zustandegekommen der im falle einer "degradierung" nur per änderungskündigung geändert werden könnte der kollege könnte nun der änderung zustimmen, dann ist er wieder das, was er vorher war oder er könnte dem AG erklären, daß er unter vorbehalt animmt, und anschließend vor dem arbeitsgericht individualrechtlich die rechtmässigkeit dieser massnahme klären lassen

eure beteiligungsrechte bei kündigungen kennt ihr ja.........

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einerfüralle

24.07.2009 um 00:34 Uhr

jau man muß uns anhörn aber nicht zuhörn! Der Junge ist froh daß er noch einen Job hat und würde den Teufel tun sich dagegen zu wehren. Jetzt fährt er wieder mit seiner Ameise Europaletten durch die Gegend. Er hatte für seine Beförderung zum Vorarbeiter sowieso nur 50 Cent pro Stunde mehr gekriegt. Jetzt 3 Monate später bezieht er die immer noch, man scheint sich also an die 6 Monate Frist zu halten. Danke für deine Infos Kriegsrat!

L
Lotte

24.07.2009 um 00:53 Uhr

einerfüralle, Ihr könntet aber auch davon ausgehen, dass es sich um eine Versetzung nach § 95 (3) BetrVG handelt. Es gibt ja anscheinend keinen schriftlichen Vertrag, also könnte der BR ja auch in diese Richtung denken. Insbesondere es ja nicht zu einem neuen Vertrag kam, oder? Hier wäre eine Ablehnung dieser Versetzung viel weitreichender als ein Widerspruch bei Kündigung. Frage ist aber, ob dem Kollegen damit wirklich geholfen wäre.

E
einerfüralle

24.07.2009 um 01:06 Uhr

Nee nicht wirklich, unser Chef hat sich das schon mal zig Tausend Euro kosten lassen ein unliebsames Betriebsratsmitglied los zu werden und das hat er geschafft. Wenn man davon ausgeht daß man im Jahr ca 30000 Euro Brutto verdient kannst du dir ausrechnen wie weit man mit 20000 Euro Abfindung kommt von denen man alles über 10000 Euro auch noch versteuern müßte. Im übrigen verfährt unser Personal CHef nach Gutsherren Art, es wird eingestellt versetzt oder verschoben wie´s im gerade paßt. Die Spatzen pfeifen es kurz drauf von den Dächern aber der BR ist noch voll Ahnungslos. Wir haben das mal auf einer Sitzung ihm gegenüber Abgemahnt und er sagte nur " Ja,ja " und ist gegangen. Was sollen wir machen,echt das Arbeitsgericht wegen sowas einschalten? Das nennt man doch mit Spatzen auf Kanonen schiessen oder so ähnlich. MfG

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