Kurzarbeit Geschäftgeheimnis?
Hallo, darf der BR die Information über die mögliche Einführung von Kurzarbeit (BV ist in Arbeit) nicht an die Mitarbeiter veröffentlichen, wenn die Geschäftsleitung das Thema als 'Geschäftsgeheimnis' deklariert hat? Ist KUB also als Geschäftsgeheimnis (im Sinne §79) tauglich und der BR somit gezwungen die Bekanntgabe dem AG zu überlassen?
Vielen Dank
Community-Antworten (8)
21.07.2009 um 17:40 Uhr
Wenn bei Euch über Kurzarbeit nachgedacht wird, haben Eure Kollegen auch ein Recht darauf dies zu erfahren. Immerhin sind es Einbußen ihres Lohnes und es gibt immer noch viele die Fragen zu dem Ablauf, der Höhe des KUG u.s.w. haben. Wir haben bei uns daraus kein Geheimnis gemacht.
21.07.2009 um 18:40 Uhr
Danke für die Antwort! Meinst Du mit "...'Recht', dies zu erfahren..." das Gesetz? Also ist das Thema KUB nicht 'geschäftsgeheimnisfähig'? Moralisch ist das natürlich keine Frage, aber der AG sähe neben den möglichen - und nachvollziehbaren - Nachteilen gegenüber den Kunden den 'Betriebsfrieden gestört', wenn der BR die MA's 'zu früh' informieren würde. Jenseits der Drohung etwaige 'Betriebsfrieden' zu stören ist ein Verstoß gegen §79 nicht gerade zu empfehlen. Täten wir das?
21.07.2009 um 19:03 Uhr
Nein das tut ihr nicht. Als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis sind alle Tatsachen, Unterlagen oder Erkenntnisse anzusehen, die nur einem engen Personenkreis bekannt sind und die auch zukünftig geheim bleiben sollen. Z.B. Lohnlisten, Kalkulationen, technische Verfahren, Kundenlisten u.s.w. Die Kurzarbeit ist ja nichts was geheim bleibt. Das die Bekanntgabe evtl. Kurzarbeit einzuführen vielleicht etwas unruhe bei den Kollegen hervorruft ist möglich. Aber was meinst du wenn eure Kollegen erfahren, dass ihr schon lange darüber Bescheid wusstet und Eure Kollegen nicht darauf vorbereitet habt. Ich würde hier mit offenen Karten spielen, aber das müsst ihr als Gremium entscheiden.
PS: Nur weil ein AG etwas als Geschäfts- Betriebsgeheimnis erklärt, ist es noch keines.
21.07.2009 um 21:55 Uhr
Hi Kubkug Was DeWalt geschrieben hat stimmt nur teilweise. BR kann nicht der AG sagen das ist nicht, oder das ist Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis. § 79 Geheimhaltungspflicht ..."vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten."... Es spielt keine Rolle ob etwas später ein Geheimnis bleiben soll oder nicht. Also Vorsicht! Ein BR kann und muss wissen- nicht nur ein Weg nach Rom führt tik-tak
21.07.2009 um 22:05 Uhr
tiktak, der AG kann aber auch nicht willkürlich etwas der Geheimhaltung unterordnen. Der Däubler schreibt unter § 79 in RN 6a (Auflage 10): "Bei dieser Wertungsfrage sind im Übrigen die berechtigten Belegschaftsinteressen mitzuberücksichtigen. Wenn etwa der quantitative oder qualitative Bestand der Arbeitsplätze gefährdet ist, haben z. B. die betreffenden AN ein berechtigtes Interesse, dies frühzeitig zu erfahren. Andererseits besteht gegenüber den AN in keinem Fall das die Geheimhaltung begründende Konkurrenz- oder Wettbewerbsverhältnis. Eine Geheimhaltung gegenüber den eigenen AN ist also erst legitim, wenn die Gefahr besteht, dass die Informationen an die Konkurrenz durchsickern, und weiterhin diese spezifischen Geheimhaltungsinteressen die Informationsinteressen der AN überwiegen."
21.07.2009 um 22:57 Uhr
@ Lotte Einverstanden! Ich habe auch nicht gesagt das die Kollegen es nicht erfahren dürfen .Frage ist nur WIE ? Ich wurde es in keinen Fall über die Schwarzes Brett machen. Es gibt viele andere Möglichkeiten das die Kollegen das kriegen "OHNE" BR.Unsere BR ist dicht, wahrscheinlich hat jemand von AG Seite etwas auf dem Tisch vergessen. tik-tak
22.07.2009 um 14:34 Uhr
Außerdem hat der BR bei der Einführung von Kurzarbeit ein Initiativrecht. Wenn er dies tun möchte, also Kurzarbeit einführen, wird er wohl auch die Kollegen über seinen Plan und die Gründe dafür informieren. Mit Geheimnissen hat das nichts zu tun.
24.07.2009 um 22:32 Uhr
tiktak, aber meinst Du nicht, dass für die Kollegen ein BR, der transparent ist und sich nicht vor den "Geheimhaltungskarren" des AG spannen lässt, weitaus angesehener ist, als ein BR der "dicht" ist? Und letztendlich tut er ja anscheinend nur, als ob er "dicht" ist.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif