Hallo,
darf der BR die Information über die mögliche Einführung von Kurzarbeit (BV ist in Arbeit) nicht an die Mitarbeiter veröffentlichen, wenn die Geschäftsleitung das Thema als 'Geschäftsgeheimnis' deklariert hat?
Ist KUB also als Geschäftsgeheimnis (im Sinne §79) tauglich
und der BR somit gezwungen die Bekanntgabe dem AG zu überlassen?

Vielen Dank