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Nachrücker = Schriftführer?

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Alex_Bea
Jul 2020 bearbeitet

Hallo liebe Community,

wir haben folgendes Szenario:

Gremium von 9 Personen. Durch Abwesenheit von anderen Mitgliedern waren immer wieder Nachrücker ersatzweise dabei. Einer der Nachrücker wurde als Schriftführer auserkoren.

Nun gibt es quasi immer Sitzungen im 10er Gremium, mit nur 9 gültigen Stimmen. Ist das rechtens? Danke für eure Hilfe!

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Community-Antworten (9)

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rtjum

20.07.2020 um 16:45 Uhr

also der Nachrücker ist immer dabei, auch wenn er nicht nachrückt?

Nöö, ist nicht rechtens!

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Darkmessiah

20.07.2020 um 17:05 Uhr

Ich schließe mich rtjum an! Die Sitzungen des Betriebsrates sind nicht öffentlich. Gäste dürfen geladen werden, allerdings werden Beschlüsse unter Ausschluss ebendieser Gäste gefasst. Ein Ersatzmitglied (Nachrücker) ist nur Mirglied des BR für Zeiten der Verhinderung eines regulären BR-Mitglieds.

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UdoWoe

20.07.2020 um 17:07 Uhr

https://www.betriebsrat.com/wissen/schriftfuehrer

Bin ich nicht ganz einverstanden rtjum. Wenn in größeren Betriebsratsgeremien ein nicht BR-Mitglied zum Schriftführer bestellt werden kann, wieso sollte diese Lösung für kleinere BRs nicht möglich sein. Der Nachrücker, wie in diesem Fall wäre dann als Schriftführer immer dabei, aber nicht Stimmberechtigt wenn die regulären BR-Mitglieder vollzählig anwesen sind. Siehe auch oben angegebenen Link.

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rtjum

20.07.2020 um 17:13 Uhr

@UdoWoe ja das muss aber wenn mit dem AG abgeklärt werden, denn der muss das ja auch bezahlen. Dann mag das rechtens sein, so lese ich das aber nicht. Außerdem ist in dem Link von einer "Schreibkraft" für den BR die Rede, die macht viel mehr als nur das Protokoll einer Sitzung.

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UdoWoe

20.07.2020 um 17:39 Uhr

@rtjum: Das dies Konstrukt (so würde ich es gerne mal nennen) mit dem AG besprochen werden muss, da bin ich bei dir. Aber: Es ist dem ganzen Link nur einmal von einer Schreibkraft die Rede. Ansonsten immer nur von einem Schriftführer. Diesem kann, muss aber nicht auch andere Aufgaben zugewiesen werden. Zudem: Bei größeren BR-Gremien ist fast immer ein Ersatzmitglied dabei. Hier wäre der Vorteil für den AG, dass das Ersatzmitglied sowieso öfters am regulären Arbeitsplatz fehlen würde. Für den BR wäre es von Nutzen, dass das Erstazmitglied gut informiert ist. Und der AG brauch keine separate "Schreibkraft" (Ich meine eher Schriftführer") zu bezahlen. Ich hätte bei unserem 13er-Gremium gerne eine oder einen Schriftführer. Dann könnte das BR-Mitglied was momentan das Protokoll schreibt sich mehr an der Sitzung beteiligen.

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rtjum

21.07.2020 um 09:53 Uhr

Was hindert dich daran das mit eurem AG aufzunehmen, Beschluß im Gremium und Schreibkraft für den BR anfordern. @Alex_Bea muss das auf jeden Fall mit dem AG aufnehmen, so wie in der Frage geschrieben, ist der Nachrücker einfach nur immer dabei und wenn der BR mir dumm kommt würde ich mir als AG die Hände reiben und einen Beschluss nach dem anderen auseinandernehmen und den BR in der Belegschaft unmöglich machen.

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Alex_Bea

21.07.2020 um 11:21 Uhr

UdoWoe so habe ich das bisher auch empfunden wie es im Link beschrieben wird. Man ist immer anwesend, aber nur dann stimmberechtigt, wenn das Gremium an sich nicht vollzählig ist. Andernfalls ist man lediglich stiller Schriftführer.

Die Ungereimtheiten in dem Gremium sind noch weitaus größer, aber dazu komme ich dann noch in anderen Fragen :)

Die Situation ist nun schon seit über 2 Jahren so. Ob dahingehend mit dem AG eine Absprache stattgefunden hat, ist mir so nicht bekannt, aber ich denke eher nicht. Zumal es auch einfach sehr, sehr oft der Fall ist, dass das Gremium gar nicht vollständig ist und somit immer mindestens 1-2 Nachrücker gefragt sind.

rtjum die Befürchtung mit dem "Zerlegen des BR durch den AG" habe ich leider auch ein bisschen nach euren Rückmeldungen. Wie ist hier aus eurer Sicht die beste Vorgehensweise? Eine Abklärung zwischen AG und BR wäre mir sehr recht, bin aber hier ehrlich gesagt besorgt, ob wir uns damit dann nicht ins eigene Fleisch schneiden. Zumal wir eh eigentlich schon ein Witz für die Belegschaft sind.

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BRHamburg

21.07.2020 um 14:00 Uhr

Hier wird immer von einem Nachrücker gesprochen. Ist es den der erste Nachrücker, der nachrückst? Oder steht er eigentlich auf Platz 4 der Liste? Und wenn es schon seit 2 Jahren vom Arbeitgeber toleriert wird das 10 Leute an der Sitzung teilnehmen, obwohl es nur ein 9er Gremium gibt, dürften die Chancen vor Gericht gering sein.

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Alex_Bea

21.07.2020 um 15:38 Uhr

@BRHamburg; es handelt sich immer um den ersten Nachrücker. Ob es den AG überhaupt in dem Umfeld interessiert, weil er das ganze Gremium eh für inkompetent hält (was es ja auch ist), ist aber wieder ein anderes Thema :)

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