Nachrücker = Schriftführer?
Hallo liebe Community,
wir haben folgendes Szenario:
Gremium von 9 Personen. Durch Abwesenheit von anderen Mitgliedern waren immer wieder Nachrücker ersatzweise dabei. Einer der Nachrücker wurde als Schriftführer auserkoren.
Nun gibt es quasi immer Sitzungen im 10er Gremium, mit nur 9 gültigen Stimmen. Ist das rechtens? Danke für eure Hilfe!
Community-Antworten (9)
20.07.2020 um 16:45 Uhr
also der Nachrücker ist immer dabei, auch wenn er nicht nachrückt?
Nöö, ist nicht rechtens!
20.07.2020 um 17:05 Uhr
Ich schließe mich rtjum an! Die Sitzungen des Betriebsrates sind nicht öffentlich. Gäste dürfen geladen werden, allerdings werden Beschlüsse unter Ausschluss ebendieser Gäste gefasst. Ein Ersatzmitglied (Nachrücker) ist nur Mirglied des BR für Zeiten der Verhinderung eines regulären BR-Mitglieds.
20.07.2020 um 17:07 Uhr
https://www.betriebsrat.com/wissen/schriftfuehrer
Bin ich nicht ganz einverstanden rtjum. Wenn in größeren Betriebsratsgeremien ein nicht BR-Mitglied zum Schriftführer bestellt werden kann, wieso sollte diese Lösung für kleinere BRs nicht möglich sein. Der Nachrücker, wie in diesem Fall wäre dann als Schriftführer immer dabei, aber nicht Stimmberechtigt wenn die regulären BR-Mitglieder vollzählig anwesen sind. Siehe auch oben angegebenen Link.
20.07.2020 um 17:13 Uhr
@UdoWoe ja das muss aber wenn mit dem AG abgeklärt werden, denn der muss das ja auch bezahlen. Dann mag das rechtens sein, so lese ich das aber nicht. Außerdem ist in dem Link von einer "Schreibkraft" für den BR die Rede, die macht viel mehr als nur das Protokoll einer Sitzung.
20.07.2020 um 17:39 Uhr
@rtjum: Das dies Konstrukt (so würde ich es gerne mal nennen) mit dem AG besprochen werden muss, da bin ich bei dir. Aber: Es ist dem ganzen Link nur einmal von einer Schreibkraft die Rede. Ansonsten immer nur von einem Schriftführer. Diesem kann, muss aber nicht auch andere Aufgaben zugewiesen werden. Zudem: Bei größeren BR-Gremien ist fast immer ein Ersatzmitglied dabei. Hier wäre der Vorteil für den AG, dass das Ersatzmitglied sowieso öfters am regulären Arbeitsplatz fehlen würde. Für den BR wäre es von Nutzen, dass das Erstazmitglied gut informiert ist. Und der AG brauch keine separate "Schreibkraft" (Ich meine eher Schriftführer") zu bezahlen. Ich hätte bei unserem 13er-Gremium gerne eine oder einen Schriftführer. Dann könnte das BR-Mitglied was momentan das Protokoll schreibt sich mehr an der Sitzung beteiligen.
21.07.2020 um 09:53 Uhr
Was hindert dich daran das mit eurem AG aufzunehmen, Beschluß im Gremium und Schreibkraft für den BR anfordern. @Alex_Bea muss das auf jeden Fall mit dem AG aufnehmen, so wie in der Frage geschrieben, ist der Nachrücker einfach nur immer dabei und wenn der BR mir dumm kommt würde ich mir als AG die Hände reiben und einen Beschluss nach dem anderen auseinandernehmen und den BR in der Belegschaft unmöglich machen.
21.07.2020 um 11:21 Uhr
UdoWoe so habe ich das bisher auch empfunden wie es im Link beschrieben wird. Man ist immer anwesend, aber nur dann stimmberechtigt, wenn das Gremium an sich nicht vollzählig ist. Andernfalls ist man lediglich stiller Schriftführer.
Die Ungereimtheiten in dem Gremium sind noch weitaus größer, aber dazu komme ich dann noch in anderen Fragen :)
Die Situation ist nun schon seit über 2 Jahren so. Ob dahingehend mit dem AG eine Absprache stattgefunden hat, ist mir so nicht bekannt, aber ich denke eher nicht. Zumal es auch einfach sehr, sehr oft der Fall ist, dass das Gremium gar nicht vollständig ist und somit immer mindestens 1-2 Nachrücker gefragt sind.
rtjum die Befürchtung mit dem "Zerlegen des BR durch den AG" habe ich leider auch ein bisschen nach euren Rückmeldungen. Wie ist hier aus eurer Sicht die beste Vorgehensweise? Eine Abklärung zwischen AG und BR wäre mir sehr recht, bin aber hier ehrlich gesagt besorgt, ob wir uns damit dann nicht ins eigene Fleisch schneiden. Zumal wir eh eigentlich schon ein Witz für die Belegschaft sind.
21.07.2020 um 14:00 Uhr
Hier wird immer von einem Nachrücker gesprochen. Ist es den der erste Nachrücker, der nachrückst? Oder steht er eigentlich auf Platz 4 der Liste? Und wenn es schon seit 2 Jahren vom Arbeitgeber toleriert wird das 10 Leute an der Sitzung teilnehmen, obwohl es nur ein 9er Gremium gibt, dürften die Chancen vor Gericht gering sein.
21.07.2020 um 15:38 Uhr
@BRHamburg; es handelt sich immer um den ersten Nachrücker. Ob es den AG überhaupt in dem Umfeld interessiert, weil er das ganze Gremium eh für inkompetent hält (was es ja auch ist), ist aber wieder ein anderes Thema :)
Verwandte Themen
Abwahl des stellvertretenden Schriftführer
ÄlterHallo zusammen, Ich habe ein paar Fragen. Vorab eine kurze Info: Ich bin der Schriftführer im BR und würde den Stellvertreter gerne behalten. Die Fragen könnten falsch verstanden werden. Der
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
BRV ändert Protokolle eigenmächtig ab
ÄlterHallo Zusammen, ist das rechtens ???? der Schriftführer (stellvBRV)schreibt das Protokoll, muss es dann an den BRV und BRM (3er Gremium) zur Ansicht senden. Soweit noch ok. Fall 1: dann bearbeitet
Zurückgetreten und sich wieder wählen lassen ...
ÄlterKrisensitzung, 9 Gremium . Am 08.12.15 ist unser komplette BRV mit stellv. BRV und Schriftführer von ihren Ämtern zurückgetreten. Ausser BRV sind stellv. Und Schriftführer noch im Gremium. Nun haben
EBR als Schriftführer
ÄlterEBR als schriftfüher Wir haben letzte Woche einen Nachrücker als Schriftführer gewählt. Meine Frage: " geht das überhaupt? Und was machen wir, wenn auf einmal doch alle 17(18) Betriebsräte abwe