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EBR als Schriftführer

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TimoS
Jan 2018 bearbeitet

EBR als schriftfüher

Wir haben letzte Woche einen Nachrücker als Schriftführer gewählt.

Meine Frage: " geht das überhaupt? Und was machen wir, wenn auf einmal doch alle 17(18) Betriebsräte abwesend sind? Können wir dann den Nachrücker überhaupt als schriftführer einladen?

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Community-Antworten (9)

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TimoS

26.05.2014 um 01:03 Uhr

Vielen Dank, fürs Lesen Und grübeln.

Mit freundlichen Grüßen Timo

S
Snooker

26.05.2014 um 01:30 Uhr

Und viel Spass beim lesen

T
TimoS

26.05.2014 um 01:41 Uhr

Danke, unser schriftführer ist ein Arbriter ( und keine Schreibkraft), aber trotzdem danke. Also Ja ?

S
Snooker

26.05.2014 um 02:35 Uhr

Denke das müsste in Ordnung sein

DKK meint zu dem Fall:

Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit (vgl. § 30 Rn. 12) der Sitzung bestehen nicht, da nach § 40 Abs. 2 der AG dem BR für Sitzungen Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat

X
xumuimhxer

26.05.2014 um 10:01 Uhr

Ihn als §40-Büropersonal zu behandeln geht natürlich. Hat aber den kleinen Fallstrick, dass Ihr ihn nicht selbst einfach so einladen könnt, sondern ihn beim AG "bestellen" müsst.

In den Sitzungen, in denen er nachrückt, ist es eh kein Problem, da es hier keine gesetzlichen Zwänge zur Person gibt.

T
TimoS

26.05.2014 um 10:13 Uhr

Cool Danke Danke auch für den tip

K
Kölner

26.05.2014 um 11:18 Uhr

@TimoS 17 BRMs und keine Sekretärin???

P
paula

26.05.2014 um 16:22 Uhr

der AG der hier bei der Umwidmung zur Bürokraft zustimmt möchte ich sehen....

T
TimoS

27.05.2014 um 11:16 Uhr

@ null, Richtig , keine sekretärin. Aber selten weniger als 7 Freigedtellte im Büro;-) Danke

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