Erstellt am 25.05.2014 um 23:03 Uhr von TimoS
Vielen Dank, fürs Lesen
Und grübeln.
Mit freundlichen Grüßen
Timo
Erstellt am 25.05.2014 um 23:30 Uhr von Snooker
Und viel Spass beim lesen
Erstellt am 25.05.2014 um 23:41 Uhr von TimoS
Danke, unser schriftführer ist ein Arbriter ( und keine Schreibkraft), aber trotzdem danke.
Also Ja ?
Erstellt am 26.05.2014 um 00:35 Uhr von Snooker
Denke das müsste in Ordnung sein
DKK meint zu dem Fall:
> Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit (vgl. § 30 Rn. 12) der Sitzung bestehen nicht, da
> nach § 40 Abs. 2 der AG dem BR für Sitzungen Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat
Erstellt am 26.05.2014 um 08:01 Uhr von xumuimhxer
Ihn als §40-Büropersonal zu behandeln geht natürlich. Hat aber den kleinen Fallstrick, dass Ihr ihn nicht selbst einfach so einladen könnt, sondern ihn beim AG "bestellen" müsst.
In den Sitzungen, in denen er nachrückt, ist es eh kein Problem, da es hier keine gesetzlichen Zwänge zur Person gibt.
Erstellt am 26.05.2014 um 08:13 Uhr von TimoS
Cool
Danke
Danke auch für den tip
Erstellt am 26.05.2014 um 09:18 Uhr von Kölner
@TimoS
17 BRMs und keine Sekretärin???
Erstellt am 26.05.2014 um 14:22 Uhr von paula
der AG der hier bei der Umwidmung zur Bürokraft zustimmt möchte ich sehen....
Erstellt am 27.05.2014 um 09:16 Uhr von TimoS
@ null,
Richtig , keine sekretärin.
Aber selten weniger als 7 Freigedtellte im Büro;-)
Danke