W.A.F. LogoSeminare

Abwahl des stellvertretenden Schriftführer

S
slalom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich habe ein paar Fragen.

Vorab eine kurze Info: Ich bin der Schriftführer im BR und würde den Stellvertreter gerne behalten. Die Fragen könnten falsch verstanden werden.

Der Sachverhalt: bei uns im Gremium sind auf der Konstituierenden Sitzung 2 Kollegen zum Schriftführer/Stellvertreter gewählt worden. Das steht auch in der Niederschrift. Jetzt gibt es Unstimmigkeiten. Ein BR Mitglied will auf der nächsten Sitzung den Antrag stellen, dass der Stellvertreter von seinem Posten enthoben wird.

Frage 1

  • Muss der Antrag schriftlich gestellt werden?
  • Wenn ja, muss dann auch eine detaillierte Begründung (mit den entsprechenden Informationen) beigefügt sein?

Frage 2

  • Muss der Antrag im Vorfeld eingereicht werden, damit er auf die Tagesordnung kommt und sich jedes Mitglied im Vorfeld damit beschäftigen kann? Ich war auf der letzten Sitzung krank und weiß offiziell noch nichts davon, dass ein solcher Antrag gestellt werden soll.

Frage 3

  • Kann der Antrag auch auf/vor der Sitzung eingereicht werden? Ich würde dann gegen die Erweiterung der Tagesordnung stimmen, da ich mich mit dem Sachverhalt im Vorfeld nicht beschäftigen konnte.

Frage 4

  • Kann ich meinen Posten als Schriftführer mit sofortiger Wirkung niederlegen? Ich bin, so wie der Kollege auch per Abstimmung/Wahl bestätigt worden. Dies dürfte meiner Meinung nach aber nur eine Abstimmung der Form halber gewesen sein, da es den Schriftführer im BetrVG gar nicht gibt. Da wir keine Geschäftsordnung haben gibt es auch anderweitig keine Regelung in Bezug auf den Posten des Schriftführers.

Eine kurze Private Anmerkung: Soweit ich weiß hat sich der Kollege als Schriftführer nichts zu Schulden kommen lassen. Ich kenne die Protokolle und die waren/sind alle in Ordnung. Wir sind beide sehr genau mit dem Ablauf und den ganzen Gesetzen usw. die einzuhalten sind. Der Kollege achtet da sogar noch genauer drauf wie ich. Das sind aus meiner persönlicher Sicht Vorbehalte dem Kollegen und seiner sehr genauen Arbeitsweise gegenüber.

Ich bedanke mich bereits im Voraus bei euch.

2.017010

Community-Antworten (10)

Z
Zappelmann

09.06.2016 um 10:18 Uhr

+++ Ich bin der Schriftführer im BR ... +++ ...hat sich der Kollege als Schriftführer ... Ja, wer ist denn nun der Schriftführer?

+++ ...dass der Stellvertreter von seinem Posten enthoben wird. Was hat das mit dem Schriftführer zu tun?

S
slalom

09.06.2016 um 10:25 Uhr

Hallo,

danke für die Nachfrage. Sorry ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Ich bin gewählt zum 1. Schriftführer. Mein Kollege ist stellvertretender Schriftführer. Mein Stellvertreter soll vom seinem Posten enthoben werden. Jetzt wird ein Schuh draus. ;-)

Gruß

M
Moreno

09.06.2016 um 10:38 Uhr

Also ist immer noch sehr verwirrend was Du schreibst! Du bist Schriftführer und hast da einen Stellvertreter den ein anderes BRM los werden will? Warum? Ob er diesen Punkt auf die Tagesordnung bekommt können wir nicht wissen 1. Möglichkeit der BRV setzt ihn freiwillig auf die Tagesordnung oder ein Viertel der BRM verlangen diesen Top.

G
gironimo

09.06.2016 um 11:43 Uhr

Was im Himmels Willen hat der Kollege denn gemacht - oder hat sich herausgestellt, dass er nicht schreiben kann?

Um die (im Gesetz nicht vorgesehene) Position "Schriftführer" bzw. Stellvertreter reißen sich doch im Grunde genommen eher selten BR-Mitglieder - warum also die ganze Sache......

Ansonsten: Wenn es auf der Tagesordnung steht, wird darüber in einer BR-Sitzung durch Mehrheitsbeschluss entschieden; ganz normal - wie andere Angelegenheiten auch.

S
slalom

09.06.2016 um 12:11 Uhr

Hallo zusammen,

danke schon mal für die Infos.

So wie mir berichtet wurde hat ein BR Mitglied gesagt, er stelle zur nächsten Sitzung einen Antrag das der Kollege von dem Posten als Stellvertretender Schriftführer enthoben werden soll.

Warum man den Stellvertreter loswerden will weiß ich auch nicht, da ich auf der Sitzung Krankheitsbedingt gefehlt habe.

Daher kommen auch meine Frage1, Frage2 und Frage3:

wie detailliert muss dieser Antrag sein? Ich würde ganz gerne schon genau wissen was dem stellvertretenden Schriftführer unterstellt / vorgeworfen wird.

Wann muss der Antrag eingereicht werden? Reicht es, dass der Antrag vor Beginn der Sitzung eingereicht wird und dann über eine Erweiterung der Tagesordnung einen Top auf der Tagesordnung bekommt?

Frage4 betrifft mich persönlich: Kann ich mein Posten als Schriftführer einfach so niederlegen? Auf der Konstituierenden Sitzung bin ich per Abstimmung gewählt worden.

Ich hoffe durch die Zusammenfassung wird es noch etwas klarer. Ansonsten fragt einfach nach.

Danke und Gruß

G
gironimo

09.06.2016 um 12:21 Uhr

wie detailliert muss dieser Antrag sein? Ich würde ganz gerne schon genau wissen was dem stellvertretenden Schriftführer unterstellt / vorgeworfen wird.

Wichtig ist, dass der Punkt auf der Tagesordnung steht: Es reicht dann, wenn der Antragsteller seinen Antrag mündlich in der Sitzung formuliert.

Wie detailliert? Nun er muss die Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder von seinem Begehren überzeugen - sonst gibt es keine Anforderungen.

Und klar: Du kannst jederzeit Dein Schriftführeramt ablegen - das kannst Du ebenfalls mündlich in der Sitzung erklären.

C
celestro

09.06.2016 um 12:55 Uhr

Da Du weder einen "Posten" noch ein "Amt" als Schriftführer hast, kannst Du die "Aufgabe" natürlich jederzeit nicht mehr machen. Dann müßte sich der BR neue Leute dafür suchen.

Zur "Form" wurde ja schon das Richtige geschrieben. Das Du den stellvertretenden Schriftführer gerne als solchen behalten möchtest, kann man taktisch natürlich verwenden. Dazu also erst einmal konkret nachfragen, warum der des Postens enthoben werden soll (wie lächerlich eigentlich) und sofern es keine "haltbaren" Vorwürfe sind deutlich machen, .... ich denke Du verstehst, was ich meine ;-)

Z
Zappelmann

09.06.2016 um 13:05 Uhr

Ha, nun hat es der alte Mann auch verstanden. Es geht um den stellvertretenden Schriftführer. Geiler Job, denkt euch noch ein paar mehr solcher albernen Posten aus. Da ist weder etwas zu wählen, noch abzuwählen oder niederzulegen. Das macht einer, und wenn sich keiner findet, ist der Vorsitzende selbst in der Salatschüssel. Hört auf mit dem Kindergarten, ich denke, ihr habt bestimmt besseres zu tun.

M
Moreno

09.06.2016 um 14:04 Uhr

@Zappelmann aber wenn nun mal der Stellvertreter des stellvertretenden Schriftführers diese herausgehobene Position haben möchte...... ;-)

S
slalom

09.06.2016 um 16:04 Uhr

@ moreno, der war gut……:-D Ich verstehe den Blödsinn auch nicht und glaube das es da nicht um den Posten sondern um persönliche Vorbehalte dem Kollegen gegenüber geht. Das auszuführen würde hier aber zu weit gehen.

Ihre Antwort