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Zurückgetreten und sich wieder wählen lassen ...

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etugruber
Jan 2018 bearbeitet

Krisensitzung, 9 Gremium . Am 08.12.15 ist unser komplette BRV mit stellv. BRV und Schriftführer von ihren Ämtern zurückgetreten. Ausser BRV sind stellv. Und Schriftführer noch im Gremium. Nun haben wir mit Gewerkschaft probiert neue zu wählen. Der neue Schriftführer ist nun wieder der alte Schriftführer. Ich habe immer gedacht, wenn einer von seinem Amt zurücktritt, kann er sich später nicht mehr aufstellen lassen... Übrigens, er war der einzige der sich als Schriftführer wieder aufstellen ließ...

Wer kann mir etwas darüber im BetVG sagen ?

2.576015

Community-Antworten (15)

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Jakarta

14.01.2016 um 23:12 Uhr

Die §§ 24, 26, 28, 33, 34, 37 u. 38 BetrVG und ein im BR vorhandener Kommentar dazu!

M
Moreno

14.01.2016 um 23:27 Uhr

Der einzige Grund warum ein Betriebsratsmitglied nicht mehr den Schriftführer machen dürfte wäre wenn er das Schreiben verlernt hätte ;-)

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etugruber

14.01.2016 um 23:30 Uhr

Ich habe am 01.12.15 mein Amt als stellv. BRV niedergelegt. Ich kann nun auch nicht wieder als stellv. Kandidieren !!

A
AlterMann

14.01.2016 um 23:46 Uhr

Wie kommst Du zu dieser Aussage? Natürlich kannst Du. Wenn Du z.B. mit dem ehemaligen BRV Schwierigkeiten hattest und Dir der neue BRV gefällt, könntest Du doch mit ihm einen Neuanfang wagen wollen. Wer oder was sollte Dich daran hindern, in einem solchen Fall zu kandidieren?

P
Pjöööng

14.01.2016 um 23:56 Uhr

Hinzu kommt, dass das BetrVG gar keinen Schriftführer kennt.

J
jorojo

15.01.2016 um 00:31 Uhr

Hallo etugruber

Kannst du einmal deinen ersten Beitrag verständlich schreiben ?

Ist nun der komplette BR zurückgetreten, und haben Neuwahlen stattgefunden ? Bei den BR Wahlen kandidiert keiner als BRV, Schriftführer, stellv. BRV, sondern als BRM. Nach der Wahl werden in einer Sitzung unter den BRM die Posten gewählt. Wenn du bei der Wahl nicht zum BR kandidiert hast, kannst du auch nicht gewählt werden.

Eigentlich sollte so eine Aufklärung nicht notwendig sein

G
gironimo

15.01.2016 um 09:12 Uhr

Jedenfalls steht bei "Wahlberechtigt" als Voraussetzung nirgends, dass man sich nicht wieder wählen lassen darf, wenn man zuvor zurück getreten ist.

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etugruber

15.01.2016 um 10:24 Uhr

Ok, ihr habt mir einiges klar gemacht. Ich als stellv.BRV habe am 01.12.15 mein Amt niedergelegt. Der Schriftführer hat sein Amt danach am 08.12.15 niedergelegt. Am 31.12.15 hat der BRV seinen Rücktritt erklärt, da er leider einen groben Verstoß gemacht hat. Wir hatten eine Ablehnung der Dienstpläne im Gremium beschlossen. Er ist danach zum Chef und hat die Dienstpläne unterschrieben. Auch sind zwei Gewerkschaften an Board und da gibt es untereinander viel Streitigkeiten....Mindesten 3 Mitglieder sind auch von Board. Aber wir haben noch Nachrücker. Jetzt hat sich ein Nachrücker bereit erklärt das Amt als BRV zu übernehmen. Ich hoffe, nun Verständlicher geschrieben zu haben. Ich habe nicht wieder aufstellen lassen, da ich der Meinung war wenn du einmal dein Amt niedergelegt hast, kannst du es nicht wieder bekommen!

R
rojojo

15.01.2016 um 11:02 Uhr

Hallo etugruber

Deine Aussagen werden für mich nicht klarer. Bist du aus dem BR ausgetreten, oder hast du nur das Amt als Stellvetreter niedergelegt ? Das gleiche gilt für den BRV und Schriftführer. Was für Mitglieder sind von Board ? aus dem BR oder aus der Gewerkschaft ? Die ausgeschiedenen BRM werden durch Nachrücker ersetzt. Wer nun nur zurück- aber nicht ausgetreten ist kann dann neu gewählt werden. Normal wird man zum stellv. BRV vorgeschlagen, und schlägt sich nicht selbst vor. Natürlich kann man den Vorschlag ablehnen.

Gruß

P
Pjöööng

15.01.2016 um 11:02 Uhr

Es ist immer noch nicht klar, wer sein Amt niedergelegt hat (also aus dem BR augetreten ist) und wer nur seine Funktion aufgegeben hat (also nach wie vor im BR ist).

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etugruber

15.01.2016 um 12:00 Uhr

Verstehe ich nun nicht. Steht doch ganz klar da. Ich habe nur mein Amt als stellv. BRV niedergelegt. Bin aber noch im Gremium ???

P
Pjöööng

15.01.2016 um 12:03 Uhr

Zitat (etugruber): "Bin aber noch im Gremium ???"

Ja woher sollen wir das denn wissen?

Ich gebe auf!

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etugruber

15.01.2016 um 12:04 Uhr

Doch steht alles da!!! Der BRV ist als einziger komplett raus...

E
etugruber

15.01.2016 um 12:17 Uhr

Zitat aus meinem ersten Frage: "Zitat : Außer BRV sind alle noch im Gremium....

J
jorojo

15.01.2016 um 12:25 Uhr

Hallo etugruber

Darum habe ich ja geschrieben das deine Frage nicht ganz klar ist. Aber wenn man sich sehr "sehr sehr" viel Mühe gibt kann man das irgendwie herauslesen Hat jemand gesagt, das du nicht kandidieren kannst, oder war das deine Meinung. Wenn es deine Meinung war hast du Pech gehabt. Die Sache ist auf alle Fälle gelaufen, ausser dich hat jemand an einer Kanditatur gehindert.

Gruß jorojo

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