Arbeitszeitverlagerung um 2 Std - Geht das so ohne weiteres oder muß der Arbeitgeber hier über den BR noch gehen?
Hallo,
unser AG möchte die tägliche Arbeitszeit von derzeit 6:00 Uhr - 14:45 Uhr um 2 Stunden auf 8:00 - 16:45 Uhr verlegen. Der Grund hierfür ist die spätere Anlieferung der Waren durch die Lieferanten.
Geht das so ohne weiteres oder muß er hier über den BR noch gehen?
Danke im voraus!
Community-Antworten (1)
21.07.2009 um 14:48 Uhr
Hallo, das geht nur mit beteiligung des Betriebsrats. Arbeitszeitsänderungen sind Mitbestimmungspflichtig. BetrVG § 87 (1) 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
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