Direktversicherung / Wahlrecht für Mitarbeiter - Kann der Arbeitgeber entscheiden, welche Versicherungen er zulässt?
Ihr kennt doch alle diese Direktversicherungen, die den Vorteil haben Steuern zu sparen. Der Arbeitgeber ist ja hier der Versicherungsnehmer. Kann er deshalb auch entscheiden, welche Versicherungen er zulässt? Mir wurde gesagt, dass nur vier Versicherungsgesellschaften in Frage kommen. Ich selbst würde aber gerne bei einer anderen (besseren) was machen, und darf das nicht. Was ist nun rechtens?
Community-Antworten (4)
20.07.2009 um 09:47 Uhr
Dein AG hat recht, wo die Versicherung abgeschlossen wird entscheidet er. Über den Inhalt der Betrieblichen Altersversorgung ( Zuschuß des AG ) könnt ihr als BR mitbestimmen über eine BV.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung, ist zu entscheiden, wie dieser Anspruch realisiert werden soll. Darüber müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen. Per Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Bietet der Arbeitgeber einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse an, kann er den Anspruch auf Entgeltumwandlung darauf beschränken. Bietet er weder Fonds noch Kasse an, kann der Arbeitnehmer von ihm den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Die Wahl des Versicherungsunternehmens, mit dem diese Direktversicherung abgeschlossen wird, ist wiederum Sache des Arbeitgebers.
20.07.2009 um 09:49 Uhr
Hallo,
wer sagt Dir dass die andere Versicherung die bessere ist???
20.07.2009 um 09:59 Uhr
@Nordman, iss so....
20.07.2009 um 10:16 Uhr
@Nordmann §1a und §1b BetrAVG sind hier interessant.
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