Dierektversicherung - Krankenkassenbeiträge
Zum Thema "Direktversicherung" Urteil: Az: BAG 3 ABR 29/92 fehlt ganz entscheidend - was passierr nach dem Ende der Versicherung? Folgendes aktuelles Thema:
Wer in der Arbeitszeit mit seinem Arbeitgeber eine Kapitalleistung zur betrieblichen Altersversorgung (Gruppenversicherung) abgeschlossen und diese zu Rentenbeginn erhält, muss für diese Leistung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. So hat es der Gesetzgeber (Rot-, Grüne- Regierung) 2004 bestimmt (siehe auch §229 SGB V). Es spielt keine Rolle wann der Vertrag abgeschlossen wurde (kein Bestandsschutz!), oder ob in der Arbeitsphase schon die Höchstbeträge lt. Beitragsbemessungsgrenze gezahlt wurden, alles spielt keine Rolle man muss zahlen.
Das Bundesverfassungsgericht hat alle Einsprüche über das Sozialgericht abgewiesen (Aktenzeichen 1 BvR 1924/07) und diese Urteile auch bestätigt. Es liegen viele Einsprüche vor (z.B.: S KR 161/04; B 12 KR 25/05R; B 12 KR 26/05 R; B12KR26/10R; B12KR19/10R usw.) die beweisen wie unsozial dieses angeblich soziale Gesetz ist!
Die neuen Beiträge werden je nach persönlicher Rentenhöhe und aktuellem Beitragssatz 10 Jahre zu zahlen sein. Dies kann einen Aufwand von 20.-€ bis 150.-€ pro Monat ergeben und die auch magere Rente noch erheblich belasten! Das entspricht ca. 9 bis 25% der Versicherungssumme. Was bleibt da vom Gewinn noch übrig, warum soll man da noch vorsorgen?
Somit sind die Vorteile einer Direktversicherung und der schon geschmälerte Zugewinn schnell dahin geschmolzen. Auch die Aussagen, jeder Bürger sollte zukünftig mehr privat für seine Rente vorsorgen, ist mit einer Direktversicherung schlecht beraten. Und wie steht es mit den anderen Renten- bzw. Lebensversicherungen – wie werden diese nach Ende der Laufzeit veranlagt?
Die gesamten Parteien haben kein Interesse signalisiert diesen Missstand wieder ab zu stellen! Wo bleibt da der Sozialstaat? Man kann nur empfehlen, weiter Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen um dem Staat zu zeigen, dass das Gesetz unausgewogen, unsozial und im Gesamtprozess unbedacht erstellt wurde.
Community-Antworten (4)
08.01.2013 um 13:53 Uhr
Dies kann mann als MA Info aushängen oder ??
08.01.2013 um 16:43 Uhr
Nicht zahlen muss man man für die Zeit, in der man vielleicht noch arbeitet und dabei die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.
Also die Direktversicherung zahlt z.B. mit dem 60. Lebensjahr aus. Hier verdient man noch über der Beitragsbemessungsgrenze = Keine KK-Beiträge.
Wird man dann z.B. mit 63 Rentner - muss man noch 7 Jahre KK-Beitrag auf die jährlich 1/ 10-tel der ausgezahlte Summe zahlen. Und das nicht zu knapp.
Schlichte Formel: Wer viel Geld verdient zahlt nichts; wer wenig Rente bekommt zahlt.
08.01.2013 um 16:46 Uhr
... man sollte aber auch wissen, dass sich ALLE diese Einsprüche auf den STÖRFALL der Direktversicherung beziehen.
Zur Erinnerung: Eine DIREKTVERSICHERUNG hat allein den Zweck dem Begünstigten eine lebenslange Zusatzrente zu gewähren. Wird die Versicherung zu diesem Zweck genutzt, ergeben sich (vorbehaltlich noch folgender Änderungen der Einkommensteuersystematik und Änderungen der Beitragshöhe von Kranken- und Pflegeversicherung) bei der Direktversicherung Rentenbezüge in einer Höhe wie sie mit einer Netto-Ansparung nicht erzielbar wären.
Hier geht es aber um den Fall der KAPITALABFINDUNG! Wird das gesamte (steuer- und sozialabgabenfrei erworbene!) Kapital auf einmal ausgezahlt, werden natürlich für den gesamten Betrag auf einmal Steuern und Sozialabgaben fällig! Die hier bemängelten Sozialabgaben sind dabei noch nicht einmal das Problem! Die Beitragshöhen sind ja Prozentual fix und damit nicht beitragsabhäng variabel. Insofern ergibt sich immer noch eine Ersparnis von rund 15% (= Kapitalgewinn) gegenüber der Ansparphase, da hier KEINE Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, wie es bei Nettoansparung der Fall gewesen wäre. Das Problem sind eigentlich die STEUERN! Durch einen Einmalbezug von Zig-Tausend Euro steigt das Jahreseinkommen im Bezugsjahr derart, dass man einen Steuersatz bekommt (Progression!) wie man ihn niemals zur Ansparphase erlebt hat. DIESE Steuern fressen tatsächlich den Löwenanteil auf und machen dann mehr aus, als man während der Ansparphase hätte zahlen müssen (= Minusgeschäft).
Im Normalfall (Rentenbezug) liegt die Steuerbelastung hingegen i.d.R. deutlich unter der, welche man zur Ansparphase gehabt hätte. Die Differenz zwischen Anspar- und Auszahlungssteuersatz, die Zinsen auf das (gegenüber Nettoansparung bis zu 40% höhere!) Kapital und die Sozialabgabenfreiheit für Renten- und Arbeitslosenversicherung macht in diesem Fall einen mit keiner anderen Anlageform erreichbaren Kapitalgewinn aus.
Merke: Wenn Du von vorneherein vorhast Dein Kapitalwahlrecht auszuüben, dann LASS DIE FINGER VON DIREKTVERSICHERUNGEN! DAS wird ein Minusgeschäft! Das hier mögliche Kapitalwahlrecht soll eigentlich NUR der Entschädigung für den Fall eines Menschen dienen, der gesundheitsbedingt voraussichtlich keine lange Rentenbezugsdauer erreichen wird. Vergleiche mit anderen Renten-Anlageformen, bei denen es KEIN Kapitalwahlrecht gibt und wo ein schwerkranker Rentner nach relativ kurzer Zeit nichts mehr von seinem Kapital mehr hat.
Mir ist es schleierhaft, wie jemand, der sein Kapital sozialabgabenfrei erhalten hat (und darauf auch noch Zinsen kassiert hat), dieses Kapital dann später auch noch sozialabgabenfrei als Gesamtbetrag erhalten will! Das wäre zutieft ungerecht gegenüber denen, die ihr Kapital aus dem Netto (also nach Sozialabgabenabzug) angespart haben!
BTW: Auch Nettoansparer sollten nicht vergessen, dass auf Ihre Kapitalerträge Steuern anfallen, auf die Erträge aus der Direktversicherung hingegen nicht! Insofern werden hier gern Milchmädchenrechnungen zuungunsten der Direktversicherung angestellt.
Disclaimer: Ich bin kein Versicherungsvertreter. Ich habe nur was dagegen, dass immer wieder Halbwissen in dieser Sache gestreut wird und damit eine an sich gute Sache schlechtgeredet wird.
08.01.2013 um 17:03 Uhr
Das eigentliche Problem sehe ich darin, dass das System während der Laufzeit einer Gesetzesänderung unterworfen wurde. Ich kann daher nur verstehen, dass sich so manch einer verschaukelt vorkommt.
Und angesichts der brisanten Rentenfrage sollte sich der Staat schon überlegen, wo er seine Kassen oder die Kassen der Sozialversicherungssysteme aufbessert. Dies bei den Menschen zu tun, die - egal mit welchen Modellen - etwas zur Verbesserung ihrer künftigen Renten ansparen, halte ich jedenfalls für den falschen Weg.
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