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Direktversicherung zur Altersvorsorge - macht es Sinn zu versuchen, die Altverträge auf 67 Jahre umschreiben zu lassen?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! In unserem Betrieb (150 MA) gibt es gemäß Betriebsvereinbarung eine Direktversicherung für die MAs, die durch monatliche Gehaltsumwandlung bedient wird. Die Verträge laufen, bis der Arbeitnehmer das 65. Lebenjahr vollendet hat. Die Verträge wurden so abgeschlossen, weil zum Zeitpunkt des Abschlusses das Rentenalter regelmäßig bei 65 Jahren lag. Nun sieht das Gesetz aber vor, dass wir (ab bestimmtem Stichtag) bis 67 arbeiten. Macht es Eurer Meinung nach Sinn zu versuchen, die Altverträge auf 67 Jahre umschreiben zu lassen? Wir im BR sind da unterschiedlicher Auffassung. Manche BRM meinen, dass es sowieso keiner bis 67 schafft und die vertragliche Auszahlung mit 65 dann von Vorteil wäre, man sonst ja darauf warten müsse. Ich jedoch bin der Meinung, dass diejenigen, die bis 67 arbeiten können, die letzten zwei Jahre noch ordentlich einbezahlen können, was den Wert überproportional steigen lässt...

Was meint Ihr hierzu? Und: Muss sich der Arbeitgeber mit uns darüber unterhalten und ggf. mit der Versicherung in Verbindung setzen? Auch müßte unsere Betriebsvereinbarung angepasst werden...

5.04507

Community-Antworten (7)

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unwissenderBR

26.06.2007 um 11:48 Uhr

Ich glaube nicht, dass der Wert überproportional steigen wird. Es wird eher das Gegenteil eintreten! In den Beiträgen zu einer Direktversicherung ist neben dem Sparanteil auch ein sogenannter Risiko-Anteil, dieser ist bei älteren Versicherungsnehmern natürlich höher. Was spricht dagegen, den Vertrag normal bis 65 laufen zu lassen und für die restliche Zeit etwas neues abzuschliessen. Ansonsten wird das Problem auftreten, dass z. B. MA den Vertrag bis 67 abgeschlossen haben, jedoch früher in Rente gehen und dann kein GEld für die Beiträge haben. Dieses würde die Versicherungsleistung ebenfalls mindern. Mach dich vielleicht mal beim Bund der Versicherten schlau. Die werden euch unabhängig von der Versicherung beraten.

I
ITler

26.06.2007 um 12:26 Uhr

Fragt doch mal beim Versicherer nach, ob dort ein Lebensalter stehen muss oder ob es reicht wenn dort steht 'mit erreichen des Rentenalters'.

S
siegmund

26.06.2007 um 12:40 Uhr

vielleicht solltet Ihr einmal darüber anchdenken, ob es nicht günstigere Formen gibt als die Direktversicherung. Es gibt eine vielzahl von steueroptimierten Varianten. So weit ich es im Ohr habe ist die Direktversicherung nicht mehr die erste Wahl

D
Dummi

26.06.2007 um 13:01 Uhr

@see-see Aber ist es nicht so, das der AG dem AN zwar eine Direktvers. ermöglichen muss. Aber bei wem, mit welchen Konditionen und über die Laufzeit entscheidet doch jeder AN selbst. Du schreibst - Die BV müsse angepasst werden..... Jetzt bin ich irritiert. §77 BetrVG- In einer BV können keine Lohnverwendungsabreden getroffen werden. Oder habe ich das jetzt völlig falsch verstanden? Gruss

U
unwissenderBR

26.06.2007 um 13:18 Uhr

@ITler Lebensalter wird benötigt um eine Versicherungssummer zu ermitteln, eine Schwankung wird kein Versicherer abschliessen, jedenfalls nicht bei einer Kapitallebensversicherung. @Dummi Hier wird es um eine Direktversicherung gehen, die der Arbeitgeber zahlt (so welche soll es auch noch geben). Er wird den Anbieter selbst aussuchen um für die Mitarbeiter günstige Konditionen (Beitragsnachlass etc.) zu ermöglichen.

D
Dummi

26.06.2007 um 13:29 Uhr

@unwissenderBR Bist du sicher? see-see schreibt "...das diejenigen, die bis 67 arbeiten, die letzten zwei Jahre noch ordentlich einbezahlen können...." (Oder meint er tatsächlich den AG) Gruss

U
unwissenderBR

26.06.2007 um 13:33 Uhr

@Dummi Du hast recht, ich habe auf dem Schlauch gestanden. Gehaltsumwandlung!!! Also alles zurück, was ich an dich geschrieben habe

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