Betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung
Hallo. Ich weiß nicht, ob die Frage nicht schon zu speziell ist, aber vielleicht gibts hier jemand, der sich damit auskennt und uns weiterhelfen kann.
AG vereinbart eine betriebliche Altersversorgung und zwar als Direktversicherung. Er zahlt also alles komplett, keine Entgeltumwandlung.
Die Einschränkung ist allerdings, dass erst nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit eingezahlt wird und dass man frühestens nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit, den Anspruch auf die Direktversicherung z.B. bei Wechsel des AG mitnehmen bzw. stehen lassen kann. Ansonsten verfällt der komplette Anspruch und die bereits eingezahlten Beiträge fallen an den Arbeitgeber zurück.
Ist dies rechtens und üblich?
Danke
Community-Antworten (11)
15.09.2007 um 11:52 Uhr
Ahoi, lx79232
.....bei Wechsel des AG mitnehmen....
§ 1b des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unterscheidet zwischen verfallbaren und unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung. In beiden Fällen erfolgt nach § 613 a BGB der Übergang .... Schützende Sozialpläne oder Tarifverträge können hier Vorkehrungen für die ArbeitnehmerInnen treffen.
google weiß Rat........
15.09.2007 um 12:04 Uhr
@lx79232
BetrVG §87 Nr10, da seid ihr doch dabei. Ich kenne das von einem AG, der anstatt Jahresprämien zu zahlen, in Lebensvers. eingezahlt hat. diese Direktvers. haben die betr AN selbst unterschrieben und konnten sie jederzeit mitnehmen, bei einem AG Wechsel.
15.09.2007 um 12:09 Uhr
lx79232, vergiss es und lebe im Heute ! im heim bekommst du eh das gleiche wie jemannd der nie was gespart hat !
15.09.2007 um 19:12 Uhr
Eine sehr eigenwillige Regelung!
Gibt es einen Betriebsrat?
15.09.2007 um 22:37 Uhr
Einen Betriebsrat gibts, der wurde allerdings daran nie beteiligt...
Was ich noch vergessen habe: Es gibt noch eine Altersbeschränkung. Erst ab dem vollendeten 30. Lebensjahr zahlt der Arbeitgeber ein. Das ist doch diskriminierend, oder?!
15.09.2007 um 22:42 Uhr
Ahoi, lx79232,
....Einen Betriebsrat gibts, der wurde allerdings daran nie beteiligt... Vermutung?oder Tatsache.........?
15.09.2007 um 22:44 Uhr
Tatsache. Kann man nachträglich eine BV abfassen
15.09.2007 um 22:44 Uhr
Keiner darf auf Grund seines Alters benachteiligt werden.
15.09.2007 um 23:04 Uhr
Keiner darf auf Grund seines Alters benachteiligt werden.
Wer sagt denn, dass jede unterschiedliche Behandlung aufgrund des Alters eine Benachteiligung darstellt?
15.09.2007 um 23:45 Uhr
In diesem Fall doch schon, schließlich würde ein 19-Jähriger der nach zehn Jahren geht, keinen Cent sehen, da erst nach seinem 30. Geburtstag der Vertrag unterschrieben wird.
16.09.2007 um 00:33 Uhr
Sogar der Gesetzgeber "benachteiligt" in diesem Fall, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber vor Vollendung des 30. Lebensjahres verlässt...
Euer Betriebsrat soll sich gefälligst schlau machen und seine Mitbestimmungsrechte wahr nehmen!
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